michaelscherbaum[.]com: BaFin-Warnung – was dahintersteckt
Am 10. April 2026 hat die BaFin eine offizielle Verbraucherwarnung zur Website michaelscherbaum[.]com veröffentlicht — gestützt auf § 37 Abs. 4 KWG. Unbekannte Betreiber bieten dort Wertpapierdienstleistungen sowie Festgeldanlagen an, ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis zu besitzen. Besonders schwerwiegend: Die Täter missbrauchen den Namen der real existierenden Vermögensverwaltung Michael Scherbaum e.K. in Haar bei München. Wer dort Geld eingezahlt hat, sollte jetzt handeln.
Wer nach „michaelscherbaum Betrug“, „michaelscherbaum.com Erfahrungen“ oder „michaelscherbaum BaFin“ sucht, findet hier eine rechtliche Einordnung. Genau diese Fragen stellen sich Betroffene, die Kapital transferiert haben oder merken, dass Auszahlungen an Gebühren geknüpft werden. Deshalb lesen Sie im Folgenden die rechtliche Analyse und konkrete Handlungsoptionen.
Wovor warnt die BaFin zu michaelscherbaum[.]com?
Die Warnung vom 10. April 2026 stützt sich auf § 37 Abs. 4 KWG: Die Betreiber von dieser Dienst[.]com bieten Wertpapierdienstleistungen und Festgeldanlagen an, ohne eine Erlaubnis nach § 32 KWG zu besitzen. Die Plattform ist in der BaFin-Unternehmensdatenbank nicht als erlaubtes Institut verzeichnet. Folglich ist der Betrieb nach § 54 KWG strafbar — die Norm sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.
Besonders gravierend ist außerdem: Die Betreiber bewerben auf der Fake-Website ausdrücklich eine angebliche BaFin-Regulierung sowie eine Einlagensicherung, die schlicht nicht existiert. Wer auf diese Angaben vertraut und deshalb Kapital überweist, trifft Anlageentscheidungen auf Basis falscher Tatsachen. Daher besteht ein eigenständiger zivilrechtlicher Anfechtungsanspruch nach § 123 BGB.
Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu michaelscherbaum[.]com?
Das sogenannte Clone-Firm-Modell ist die zentrale regulatorische Lücke, die hier ausgenutzt wird. Die Betreiber haben eine eigene Website aufgebaut, die nichts mit der im Handelsregister eingetragenen Vermögensverwaltung Michael Scherbaum e.K. in Haar zu tun hat. Wer den Firmennamen recherchiert, findet echte Handelsregistereinträge — was die Täuschungswirkung erheblich verstärkt. Deshalb ist die Prüfung in der BaFin-Unternehmensdatenbank so wichtig: Ist der konkrete Anbieter dort als zugelassen verzeichnet?
Zivilrechtlich folgt aus dem Fehlen der Erlaubnis: Der mit der Plattform geschlossene „Vertrag“ ist nach § 134 BGB i.V.m. § 32 KWG nichtig. Deshalb entstehen Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB. Ergänzend eröffnet die arglistige Täuschung Anfechtungsrechte nach § 123 BGB sowie Schadensersatzansprüche nach § 826 BGB. Somit ist die rechtliche Angriffsfläche gegen die Betreiber erheblich.
Was stellt die Behörde fest – und was nicht?
Die BaFin stellt fest, dass der Anbieter[.]com ohne Erlaubnis tätig ist, den Namen der Vermögensverwaltung Michael Scherbaum e.K. missbraucht und die Angaben zur Regulierung unwahr sind. Außerdem stellt sie klar, dass das legitime Einzelunternehmen in Haar keinerlei Verbindung zur Betrugsplattform hat — es ist selbst Opfer. Jedoch trifft die BaFin bewusst keine strafrechtliche Schuldfeststellung.
Dennoch ist bereits der Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB zu prüfen: Er greift, wenn in Darstellungen über Kapitalanlagen vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden. Die vorliegenden Umstände — fingierte BaFin-Regulierung, vorgetäuschte Einlagensicherung — legen diesen Tatbestand nahe. Folglich stehen sowohl straf- als auch zivilrechtliche Instrumente zur Verfügung.
Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei michaelscherbaum[.]com?
Auch wenn die Plattform als Festgeld- und Wertpapieranlage auftrat, fließen Anlegergelder bei solchen Strukturen regelmäßig über verdeckte Kanäle ab — häufig über Kryptowährungs-Wallets als Endpunkt einer Fiat-Überweisung. Blockchain-Forensik ermöglicht es deshalb, Transaktionswege zu rekonstruieren. Die Übersicht zu Scam-Broker-Warnungen auf kryptoschaden.de dokumentiert vergleichbare Muster. Ergänzend liefert der Ratgeber zu den ersten Stunden nach Erkennen eines Krypto-Betrugs praxisnahe Hinweise.
Strafrechtlich eröffnet § 111e StPO i.V.m. § 73 StGB die Möglichkeit, Vermögenswerte im Rahmen laufender Ermittlungen vorläufig zu sichern. Eine frühzeitig erstattete Strafanzeige erhöht deshalb die Wahrscheinlichkeit, dass Ermittlungsbehörden rechtzeitig tätig werden. Außerdem prüft eine spezialisierte Kanzlei, ob die kontoführende Bank nach §§ 675u, 675v BGB für verdächtige Transaktionen haftet. Folglich stehen mehrere Ansatzpunkte parallel nebeneinander.
Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu michaelscherbaum[.]com?
Wer Geld auf die Plattform[.]com eingezahlt hat, sollte unverzüglich alle Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Transaktionsbelege, Kommunikation sowie alle Zugangsdaten. Diese Belege sind die Grundlage jeder rechtlichen Auseinandersetzung. Außerdem empfiehlt sich eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft — unter Verweis auf die BaFin-Warnung vom 10. April 2026.
Parallel dazu ist es sinnvoll, die eigene Bank zu kontaktieren und Rückbuchungsoptionen zu klären. Fordert die Plattform „Freischaltgebühren“ oder „Steuern“ als Voraussetzung für eine Auszahlung, handelt es sich um eine Folge-Betrugsmasche — deshalb keine weiteren Zahlungen leisten. Der Ratgeber zur Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern bietet folglich einen strukturierten Überblick über die zivilrechtlichen Hebel.
michaelscherbaum[.]com fordert weitere Einzahlungen vor angeblicher Freigabe Ihrer Mittel?
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Schildern Sie Ihren Fall über das Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.
Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern