wefi[.]co: BaFin-Warnung – was dahintersteckt

Am 3. Februar 2026 hat die BaFin eine offizielle Warnung vor wefi[.]co veröffentlicht — gestützt auf § 37 Abs. 4 KWG sowie § 10 Abs. 7 KMAG. Die Plattform bietet Bankgeschäfte und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland an, ohne über die erforderlichen Erlaubnisse zu verfügen. Am 9. April 2026 aktualisierte die BaFin die Warnung: Die Betreiber sind seither auch unter new.wefi[.]co aktiv. Hinter der Plattform verbirgt sich ein internationales Firmennetz aus Kanada, Costa Rica und Hongkong.

Wer nach „wefi.co Betrug“, „wefi.co BaFin“, „wefi.co Erfahrungen“ oder „new.wefi.co seriös“ sucht, findet auf dieser Seite eine rechtliche Einordnung. Genau diese Fragen stellen sich Betroffene, die Kapital transferiert haben oder merken, dass Auszahlungen von weiteren Zahlungen abhängig gemacht werden. Deshalb finden Sie im Folgenden die rechtliche Analyse und konkrete Handlungsoptionen.

Wovor warnt die BaFin zu wefi[.]co?

Die BaFin-Warnung vom 3. Februar 2026 stellt fest: wefi[.]co bietet Bankgeschäfte und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland an, ohne eine Erlaubnis nach § 32 KWG oder eine Zulassung nach dem KMAG zu besitzen. Das KMAG setzt die EU-Verordnung MiCAR in deutsches Recht um und verpflichtet alle Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zur Einholung einer BaFin-Erlaubnis. der Anbieter[.]co besitzt diese Erlaubnis nachweislich nicht — folglich fehlt jeder regulatorische Schutz für Anleger.

Besonders beunruhigend ist außerdem: Die Betreiber haben Werbeveranstaltungen auf deutschem Boden abgehalten. Dadurch wirkten sie auf potenzielle Kunden seriöser als reine Online-Angebote. Das Ausweichen auf die neue Domain new.die Plattform nach der ersten Warnung zeigt jedoch das typische Muster einer organisierten Täterstruktur — seriöse Unternehmen stellen den Betrieb ein, sie weichen deshalb nicht auf neue Domains aus.

Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu wefi[.]co?

Der Fall diese Website ist regulatorisch in zweifacher Hinsicht bedeutsam. Einerseits verstößt die Plattform gegen das KWG, indem sie Bankgeschäfte ohne BaFin-Erlaubnis betreibt. Andererseits verletzt sie seit Dezember 2024 auch das KMAG, das Kryptowerte-Dienstleistungen ohne entsprechende Zulassung untersagt. Das Zusammenwirken beider Gesetze schließt regulatorische Schlupflöcher deshalb nahezu vollständig — auch die Offshore-Struktur des Betreibernetzes hilft nicht.

Zivilrechtlich folgt aus dem Fehlen der Erlaubnis: Der mit der Plattform geschlossene „Vertrag“ ist nach § 134 BGB i.V.m. § 32 KWG nichtig. Deshalb entstehen Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB. Ergänzend kommen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 54 KWG in Betracht. Außerdem begründet das Ausweichen auf eine neue Domain nach der Behördenwarnung planmäßiges Vorgehen nach § 826 BGB.

Was stellt die Behörde fest – und was nicht?

Die BaFin stellt fest, dass der Anbieter und new.die Plattform ohne die erforderlichen Erlaubnisse nach KWG und KMAG tätig sind. Sie benennt dabei vier Betreibergesellschaften in vier Jurisdiktionen: die Plattform Payments Limited (Kanada), eine S.R.L. in San José (Costa Rica), Nordpal Holding Limited und Quantum Capital Holdings Limited (beide Hongkong). Diese Offshore-Konstruktion erschwert Ermittlungen — jedoch bedeutet das nicht, dass rechtliche Schritte aussichtslos wären.

Jedoch trifft die BaFin bewusst keine strafrechtliche Schuldfeststellung — das obliegt den Strafgerichten. Dennoch ist § 54 KWG durch das bloße unerlaubte Betreiben bereits erfüllt. Außerdem legt das Vorgehen der Betreiber — Werbeveranstaltungen, Domainwechsel nach Warnung — den Tatbestand des § 263 StGB nahe. Folglich stehen sowohl straf- als auch aufsichtsrechtliche Instrumente zur Verfügung.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei wefi[.]co?

Da diese Website ausdrücklich Kryptowerte-Dienstleistungen anbot, fließen Anlegergelder bei dieser Plattform erfahrungsgemäß über Kryptowährungs-Wallets ab oder werden dorthin konvertiert. Blockchain-Forensik ermöglicht es deshalb, Transaktionspfade auf der öffentlichen Blockchain nachzuverfolgen — auch über mehrere Wallet-Wechsel hinweg. Die Übersicht zu Scam-Broker-Warnungen auf kryptoschaden.de zeigt, welche Plattformen bereits dokumentiert wurden. Ergänzend liefert der Ratgeber zur Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug praxisnahe Hinweise.

Professionelle Tracing-Tools erlauben eine lückenlose Aufzeichnung aller Transfers — selbst bei Mixer-Einsatz. Diese Dokumentation kann folglich als Beweismittel in Strafverfahren dienen. Außerdem eignet sie sich zur Beantragung von Vermögenssicherungsmaßnahmen nach § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO. Besonders wenn mehrere Geschädigte koordiniert vorgehen, steigt daher die Wahrscheinlichkeit, dass Behörden Vermögenswerte rechtzeitig sicherstellen.

Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu wefi[.]co?

Wer Geld über der Anbieter oder new.die Plattform transferiert hat, sollte als erstes alle Belege sichern: E-Mails, Chat-Verläufe, Kontoauszüge, Transaktionsbestätigungen sowie Screenshots der Plattform. Weitere Einzahlungen sind in jedem Fall zu stoppen — unabhängig davon, welche Versprechungen die Betreiber machen. Außerdem empfiehlt sich eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft, unter Hinweis auf die BaFin-Warnungen vom 3. Februar und 9. April 2026.

Zudem lohnt es sich, die kontoführende Bank umgehend zu informieren und Rückbuchungsoptionen zu klären. Bei Überweisungen über reguläre Bankverbindungen sind unter Umständen noch Rückbuchungen möglich. Der Ratgeber zur Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern bietet deshalb einen strukturierten Überblick über die zivilrechtlichen Hebel im Einzelfall.

Sie wurden auf wefi[.]co aufmerksam gemacht und vermuten einen unzulässigen Anbieter?

Eine Erstprüfung umfasst die Erlaubnislage, die Bankenpflichtverletzung sowie die forensische Nachverfolgung der Empfänger-Wallets. Sie bekommen eine nüchterne Einordnung dazu, welcher Weg im konkreten Fall trägt.

Erläutern Sie Ihren Vorgang per Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.

Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern