Blockshape: BaFin-Warnung – was dahintersteckt

Am 1. April 2026 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) offiziell vor der Plattform Blockshape und ihrer Website blockshape(.)eu gewarnt. Die Behörde hat konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der angeblich in Berlin ansässige Anbieter ohne die nach deutschem Recht erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen – konkret den Handel mit Finanzinstrumenten – erbringt. Wer bei der Plattform Geld eingezahlt hat, steht damit vor einer rechtlich klar umrissenen Ausgangslage.

Viele Betroffene suchen derzeit nach Antworten: Ist Blockshape seriös? Kann ich mein Geld von blockshape(.)eu zurückbekommen? Wurde Blockshape Berlin wirklich von der BaFin gesperrt? Dieser Beitrag ordnet die Warnung rechtlich ein und zeigt daher, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Wovor warnt die BaFin zu Blockshape?

Die BaFin stützt ihre Warnung auf ihre aufsichtsrechtlichen Einschreitbefugnisse nach dem Kreditwesengesetz. Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, benötigt nach § 32 KWG zwingend eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Diese Erlaubnis setzt unter anderem ausreichendes Eigenkapital, geeignete Geschäftsleiter und ein funktionierendes Risikomanagement voraus. Der Anbieter verfügt über keine solche Erlaubnis – deshalb ist die Warnung ein klares Einschreiten der Behörde.

Die Plattform tritt nach außen als professioneller Anbieter von Finanzinstrumenten auf und gibt vor, in Berlin ansässig zu sein. Dieser Standort dient offensichtlich als Seriositätssignal. Der angebliche Berliner Sitz ändert jedoch nichts am grundlegenden Erlaubnisverstoß. Die BaFin hat dieses Muster erkannt und reagiert folglich – auf Basis ihrer Befugnisse nach § 37 Abs. 4 KWG.

Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu Blockshape?

Die Warnung zeigt eine regulatorische Lücke, die für Anleger in Deutschland erhebliche Konsequenzen hat. Ohne BaFin-Erlaubnis fehlt jeder staatliche Aufsichtsmechanismus: keine Einlagensicherung, keine Informationspflichten, keine Eignungsprüfung. Wer dort investiert hat, ist damit in einem vollständig unregulierten Raum tätig geworden – obwohl die Plattform nach außen das Gegenteil suggeriert. Zudem greift kein Anlegerentschädigungssystem.

Für deutsche Anleger ist die fehlende Erlaubnis daher der entscheidende zivilrechtliche Ansatzpunkt. Verträge, die unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot geschlossen werden, sind nach § 134 BGB nichtig. Das bedeutet: Die Einzahlungsverträge mit dem Anbieter könnten von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet haben. Daraus folgt grundsätzlich ein Rückabwicklungsanspruch nach § 812 BGB – Sie könnten somit das Recht haben, eingezahlte Beträge zurückzuverlangen.

Was stellt die BaFin fest – und was nicht?

Die BaFin stellt konkret fest, dass die Plattform ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis tätig wird und dass Verbraucher dazu verleitet werden können, Finanzinstrumente zu handeln. Die Behörde bewertet dies als klaren Verstoß gegen das KWG. Außerdem gibt sie diese Information im Rahmen ihrer Verbraucherschutzaufgaben öffentlich bekannt.

Was die BaFin nicht explizit feststellt, ist ein strafrechtlicher Betrug im Sinne des § 263 StGB – das bleibt Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Gericht. Trotzdem ist die behördliche Warnung für zivilrechtliche Verfahren von erheblichem Wert: Sie dokumentiert den Erlaubnisverstoß schwarz auf weiß. Wer seine Ansprüche auf diese Warnung stützt, hat somit eine belastbare amtliche Quelle auf seiner Seite.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei Blockshape?

Sofern Zahlungen per Banküberweisung oder Kreditkarte erfolgt sind, empfiehlt sich die sofortige Kontaktaufnahme mit dem eigenen Kreditinstitut. Bei Kreditkartenzahlungen ist ein Chargeback-Verfahren unter Umständen noch möglich – deshalb zählt jeder Tag. Außerdem sollten alle verfügbaren Belege – Kontoauszüge, Einzahlungsbestätigungen, Screenshots des Dashboards, E-Mails und Chat-Protokolle – unverzüglich gesichert werden. Diese Unterlagen bilden folglich die Grundlage jeder rechtlichen Maßnahme.

Wurden Zahlungen über Kryptowährungen abgewickelt, bietet die Blockchain-Technologie trotz ihrer Anonymität eine entscheidende Eigenschaft: Transparenz. Jede Transaktion ist dauerhaft gespeichert. Mithilfe professioneller Blockchain-Forensik lassen sich Geldflüsse über mehrere Wallet-Adressen hinaus verfolgen. Die Übersicht der Scam-Broker-Warnungen auf kryptoschaden.de gibt zudem einen Überblick über vergleichbare Fälle. Ergänzend liefert der Beitrag zur Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug auf anwalt.de wertvolle Hinweise zu den ersten Sicherungsschritten.

Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu Blockshape?

Wer Geld an die Plattform überwiesen hat und nun keine Auszahlung erhält oder die Website nicht mehr erreichbar ist, sollte mehrere Schritte parallel einleiten. Zunächst empfiehlt sich eine Strafanzeige bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft. Sie sichert die Stellung als Geschädigter und kann Ermittlungsmaßnahmen auslösen, die privaten Klägern nicht zugänglich sind. Außerdem sollten Betroffene prüfen, ob ihre Bank Rückbuchungen durchführen kann – daher ist das Kreditinstitut zeitnah zu informieren.

Der wichtigste Schritt ist jedoch die frühzeitige Einholung anwaltlicher Beratung durch Spezialisten im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die rechtlichen Ansprüche – insbesondere nach § 134 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG sowie gegebenenfalls § 675u BGB bei Bankhaftung – erfordern eine präzise Strategie. Der Beitrag zur Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern auf anwalt.de erläutert, wie solche Rückforderungsverfahren in der Praxis ablaufen. Somit lohnt es sich, frühzeitig die eigene Situation einschätzen zu lassen, bevor Fristen ablaufen oder Beweise verloren gehen.

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Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern