investing-in.pro: BaFin-Warnung – was dahintersteckt

Am 31. März 2026 hat die BaFin eine formelle Warnung gegen die Betreibergesellschaft hinter investing-in[.]pro veröffentlicht. Der Vorwurf lautet auf unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis. Die Plattform hat folglich zu keinem Zeitpunkt über eine gültige deutsche Zulassung verfügt. Alle auf der Website dargestellten Anlagekonten entbehren deshalb jeder regulatorischen Grundlage.

Dieser Artikel richtet sich an Personen, die nach „investing-in.pro seriös“, „investing-in.pro Auszahlung“ oder „investing-in.pro Betrug“ gesucht haben. Zudem lesen ihn Anleger, die Zahlungen an die Plattform geleistet haben und feststellen, dass der Kundendienst nicht mehr erreichbar ist. Deshalb besteht in beiden Fällen dringender Handlungsbedarf – Verjährungsfristen laufen bereits.

Wovor warnt die BaFin zu investing-in.pro?

Die BaFin-Warnung basiert auf §§ 32, 37 KWG. Danach bedarf folglich jedes Unternehmen, das im Inland gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen erbringt, einer vorherigen schriftlichen Erlaubnis. Die Betreibergesellschaft hinter investing-in[.]pro hat diese Erlaubnis nie beantragt und folglich nie erhalten. Somit steht das Unternehmen weder im Kreditinstituts- noch im Wertpapierinstitutsregister der BaFin.

Dieser Umstand ist daher für Anleger aus mehreren Gründen bedeutsam. Es gibt keine Einlagensicherung, keinen Anlegerentschädigungsfonds und keine Aufsicht über die tatsächlichen Geschäftsvorgänge. Wer Geld an diese Plattform überwiesen hat, hat deshalb an ein Unternehmen gezahlt, das keinerlei regulatorischen Pflichten unterliegt. Daher fehlt der institutionelle Schutzschirm, der bei lizenzierten Brokern automatisch greift.

Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu investing-in.pro?

Nach § 32 Abs. 1 KWG ist das Betreiben von Bankgeschäften und das Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland ohne Erlaubnis verboten. Die Wertpapieraufsicht ergänzt dieses Regime für Wertpapierdienstleistungen nach dem WpIG. Zudem hat die europäische MiCAR-Verordnung (Art. 60 MiCAR) in Verbindung mit dem KMAG die Erlaubnispflicht auf Kryptowerte-Dienstleistungen ausgedehnt. Alle diese Normen gelten für die Plattform – und alle wurden verletzt.

Für Anleger folgt daraus: Die auf der Plattform ausgewiesenen „Gewinne“ haben keine reale Entsprechung. Es gibt keine Verbindung zu regulierten Handelsplätzen und keinen unabhängigen Prüfer, der die Kontodaten verifiziert hätte. Deshalb ist der typische Verlauf bei solchen Plattformen immer gleich: Erst werden kleine Einzahlungen zugelassen, dann werden größere Summen angefordert, und schließlich werden Auszahlungsversuche mit wechselnden Begründungen abgeblockt.

Was stellt die Behörde fest – und was nicht?

Die BaFin-Warnung ist eine aufsichtsrechtliche Maßnahme. Sie stellt fest, dass die Plattform ohne Erlaubnis tätig ist, und schützt die Öffentlichkeit vor weiteren Schäden. Die Warnung ist kein Strafurteil und enthält keine ausdrückliche Betrugsfeststellung. Viele Betroffene suchen jedoch nach dem Begriff „Betrug“, weil das Erlebnismuster mit dem klassischen Tatbild des § 263 StGB übereinstimmt.

Strafrechtlich handelt es sich bei solchen Konstruktionen regelmäßig um gewerbsmäßigen Betrug (§ 263 Abs. 3 StGB), gegebenenfalls in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften (§ 54 KWG). Die BaFin-Warnung ist dabei ein wichtiges Beweisindiz für eine Strafanzeige. Gleichwohl liegt die strafrechtliche Verfolgung bei Staatsanwaltschaften. Allerdings können Betroffene durch eine vollständige und gut dokumentierte Anzeige den Ermittlungsdruck erheblich steigern.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich?

Bei Plattformen wie investing-in[.]pro wird die Einzahlung häufig per Kryptowährung oder über kaum regulierte Zahlungsdienstleister abgewickelt. Kryptowährungstransaktionen lassen sich auf der Blockchain nachverfolgen. Spezialisierte Forensik-Experten analysieren dabei die Zahlungspfade vom Einzahlungs-Wallet bis hin zu möglichen Zielbörsen. Sofern die Gelder an einer bekannten Kryptobörse landen, können Strafverfolgungsbehörden durch ein Herausgabeersuchen tätig werden. Auf kryptoschaden.de in der Scam-Broker-Warnungsübersicht sind vergleichbare Plattformen gelistet.

Parallel dazu empfiehlt sich die sofortige Sicherung aller Dokumente und Kommunikationsverläufe: Chat-Protokolle, E-Mails, Screenshots des Anlagekontos und alle erhaltenen Vertragsunterlagen. Diese Unterlagen sind die Basis sowohl für die Strafanzeige als auch für zivilrechtliche Ansprüche. Weiterhin erklärt der Artikel Erste Stunden nach Erkennen eines Krypto-Betrugs auf anwalt.de, wie Sie in den ersten Stunden vorgehen sollten.

Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu investing-in.pro?

Wer über investing-in[.]pro investiert hat, sollte unverzüglich alle weiteren Einzahlungen stoppen. Auch wenn angebliche Freischaltgebühren oder Steuerzahlungen als Voraussetzung für eine Auszahlung genannt werden – diese Forderungen sind charakteristisch für organisierte Anlagebetrugsmaschen. Deshalb führen sie ausschließlich zu weiteren Verlusten. Gleichzeitig sollten Betroffene keine unbekannten Dritten beauftragen, die sich spontan anbieten, verlorene Gelder zurückzuholen.

Zivilrechtlich bestehen Ansprüche aus §§ 823 Abs. 2, 826 BGB sowie möglicherweise gegen Banken und Zahlungsdienstleister. Verjährungsfristen beginnen mit Kenntnis des Schadens zu laufen – deshalb empfiehlt sich keine weitere Verzögerung. Eine strukturierte Übersicht zur anwaltlichen Rückforderung bietet der Beitrag Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern auf anwalt.de.

Bei investing-in.pro stoppt die Auszahlung – oder es wird vorab eine Gebühr verlangt?

Wir prüfen Identitätsmissbrauch, Bankhaftung sowie die Beschlagnahme der Empfänger-Konten über die Strafverfolgung. Im Erstgespräch klären wir Hebel-Eignung, Beweislage und sinnvolle nächste Schritte.

Schildern Sie Ihren Fall über das Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.

Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern