Foris Capital: BaFin-Warnung – was dahintersteckt
Die BaFin hat am 26. März 2026 offiziell vor Foris Capital gewarnt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte fest, dass die Betreiber von foris-capital[.]com Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 32 KWG angeboten haben. Damit ist der Betrug behördlich bestätigt. Geschädigte sollten deshalb jetzt handeln.
Wer nach „Foris Capital Betrug“, „Foris Capital Erfahrungen“ oder „Geld zurück“ sucht, ist vermutlich selbst betroffen. Zudem kennen viele jemanden, der dort Kapital angelegt hat. Dieser Artikel erklärt, was hinter der BaFin-Warnung steckt. Darüber hinaus zeigt er, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Folglich finden Sie hier alle wesentlichen Informationen an einem Ort.
Wovor warnt die BaFin zu Foris Capital?
Die BaFin hat die Plattform in ihrer Verbrauchermitteilung vom 26.03.2026 als unlizenzierten Anbieter eingestuft. Die Betreiber bewarben Finanz- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne gültige Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz. Zudem fehlt eine Zulassung nach der seit 2024 anwendbaren MiCAR-Verordnung, die Kryptowerte-Dienstleister in der gesamten EU einer Erlaubnispflicht unterwirft. Somit ist Foris Capital in mehrfacher Hinsicht ohne behördliche Grundlage tätig geworden.
Charakteristisch ist die grenzüberschreitende Täterstruktur: technische Infrastruktur in einem Land, Call-Center in einem anderen, Zahlungskanäle über Drittstaaten. Solche Konstruktionen erschweren klassische Klagen. Dennoch schließen sie Rückforderungsansprüche keineswegs aus. Darüber hinaus setzt die EU-Strafverfolgung durch Eurojust und Europol zunehmend auf koordinierte Schläge gegen solche Netzwerke. Zuletzt wurden im November 2025 Verhaftungen in sieben Ländern durchgeführt.
Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu Foris Capital?
Die Plattform besitzt weder eine BaFin-Erlaubnis noch eine vergleichbare Zulassung einer anderen EU-Aufsichtsbehörde. Das ist keine Formalie. In Deutschland ist das Erbringen von Bankgeschäften ohne Erlaubnis nach § 54 KWG strafbewehrt. Für Anleger bedeutet das folglich, dass der abgeschlossene „Investitionsvertrag“ von Anfang an nichtig war. Deshalb unterliegen sämtliche eingezahlten Gelder dem Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB.
Die Folgen für deutsche Anleger sind erheblich. Auszahlungen werden typischerweise mit immer neuen Gebühren oder Freischaltcodes blockiert. Außerdem operieren die Betreiber aus Jurisdiktionen, in denen nationale Pfändungen kaum greifen. Jedoch stehen durch EU-Instrumente wie den Europäischen Vollstreckungstitel (EuVTVO) und die Europäische Ermittlungsanordnung wirksame Wege der grenzüberschreitenden Vermögenssicherung offen. Somit ist eine Rückforderung trotz internationaler Täterstruktur möglich.
Was stellt die Behörde fest – und was nicht?
Die BaFin stellt fest, dass Foris Capital ohne erforderliche Erlaubnis tätig war. Diese Feststellung ist eine behördliche Tatsache. Sie ist jedoch kein strafrechtliches Urteil – das obliegt den Strafverfolgungsbehörden. Wer in Online-Foren nach „Betrug“ sucht, stößt auf diese wichtige Grenze. Dennoch ist die Warnung ein verlässliches regulatorisches Signal für Geschädigte und Gerichte gleichermaßen.
Was die Behörde ebenfalls nicht tut: Sie übernimmt keine Einlagensicherung und tritt nicht als Rückforderungsstelle auf. Die Warnung ist ein Informationsinstrument nach § 37 Absatz 4 KWG. Darüber hinaus liefert sie Geschädigten ein wichtiges Dokument für Strafanzeigen und zivilrechtliche Verfahren. Allerdings ersetzt sie keine anwaltliche Begleitung. Somit bildet die Warnung einen wichtigen Ausgangspunkt, jedoch nicht das Ende des Weges.
Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich?
Kryptowährungstransaktionen hinterlassen unveränderliche Spuren auf der Blockchain. Selbst wenn die Täter Gelder über mehrere Wallets bewegt haben, lassen sich die Transaktionspfade mit professioneller Blockchain-Forensik rekonstruieren. Dabei werden Wallet-Adressen analysiert, Geldflüsse visualisiert und Cashout-Punkte identifiziert. Zudem sind beteiligte regulierte Exchanges durch die MiCAR-Travel-Rule auskunftspflichtig. Eine Übersicht über bewährte Schritte findet sich auf kryptoschaden.de/scam-broker-warnungen-uebersicht/. Ferner empfiehlt sich dieser Fachbeitrag zur Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug.
Weitere Ansatzpunkte ergeben sich je nach Zahlungsweg. Bei Kreditkartenzahlungen besteht innerhalb von 120 Tagen ein Chargeback-Recht. Außerdem gilt es zu prüfen, ob inländische Banken oder Zahlungsdienstleister KYC-Pflichten verletzt haben. In diesem Fall haften sie möglicherweise nach den §§ 675u, 675y BGB. Daher lohnt sich stets die Prüfung aller Zahlungswege.
Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu Foris Capital?
Wer dort Geld angelegt hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn die Betreiber angebliche Steuern oder Freischaltgebühren fordern. Jede weitere Überweisung erhöht den Schaden. Stattdessen lohnt es sich, umgehend alle Belege zu sichern: Screenshots aller Chat-Verläufe, E-Mails, Kontoauszüge sowie Transaktions-IDs und Wallet-Adressen. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Gleichzeitig gehört die zivilrechtliche Rückforderung auf den Weg. Ansprüche nach § 812 BGB richten sich gegen die Täter direkt. Außerdem richten sich Ansprüche nach §§ 675u ff. BGB gegen beteiligte Zahlungsdienstleister. Zudem bestehen nach Art. 72 ff. MiCAR Ansprüche gegen regulierte CASPs. Wie die Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern im Detail funktioniert, erklärt dieser Fachbeitrag zur Krypto-Rückforderung. Folglich lohnt sich schnelles Handeln.
Foris Capital reagiert nicht mehr, oder es kommt eine angebliche Steuer-Vorauszahlung?
Geprüft werden Bankenhaftung, Erlaubnisvorbehalt nach KWG und ZAG sowie Vermögensabschöpfung über die Strafverfolgung. Im Erstgespräch klären wir Hebel-Eignung, Beweislage und sinnvolle nächste Schritte.
Schildern Sie den Sachverhalt schriftlich – über das Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.
Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern