Der Firmenname endet auf „s“, die Website nicht: Die FCA-Warnung vom 09.10.2026 führt TRUSTEDFXTRADES unter der Domain trustedfxtrade.pro und mit einer Anschrift in East Finchley, London. Wer dort eingezahlt hat, stellt sich neben der Frage nach dem Geld bald eine zweite: Was sage ich eigentlich dem Finanzamt?
Am 9. Oktober 2026 hat die britische Financial Conduct Authority (FCA) eine Warnung zu TRUSTEDFXTRADES veröffentlicht. Die FCA teilt mit, TRUSTEDFXTRADES sei von ihr nicht zugelassen. Es sei möglich, dass das Unternehmen ohne Erlaubnis Finanzprodukte oder Finanzdienstleistungen anbiete oder dafür werbe, womöglich gezielt gegenüber Personen im Vereinigten Königreich. Die Behörde rät von Geschäften mit ihr ab und warnt vor Betrug. Kunden haben nach ihren Angaben weder Zugang zum Financial Ombudsman Service noch FSCS-Schutz.
FCA-Warnung zu TRUSTEDFXTRADES: ein Buchstabe Unterschied
Zur Warnung gehört die Domain trustedfxtrade.pro, ohne „s“, obwohl der Name TRUSTEDFXTRADES lautet. Wer später nur nach dem Namen sucht, landet womöglich bei einer anderen Adresse. Schauen Sie in Ihren E-Mails, Ihrem Browserverlauf und Ihren Zahlungsbelegen nach, welche Domain Sie tatsächlich benutzt haben. Nur diese Adresse betrifft die Warnung. Eine Verbindung zu ähnlich klingenden Seiten stellt die FCA nicht her.
Eine Mandantin, ein Kundenkonto voller Gewinne
Die Gewinne dieser Mandantin standen nur im Kundenkonto, nie auf ihrem Girokonto. Den Fall habe ich verfremdet. Er hat keinen belegten Bezug zu TRUSTEDFXTRADES und zeigt ein allgemeines Muster. Eine Lehrerin aus Hessen zahlt 2.000 Euro auf eine Forex-Plattform ein. Nach drei Monaten zeigt ihr Kundenkonto 19.000 Euro. Sie beantragt die Auszahlung.
Statt Geld kommt eine Rechnung. Vor der Auszahlung sei eine „Kapitalertragsteuer“ von 25 Prozent auf den Gewinn fällig, zahlbar an die Plattform. Sie überweist gut 4.000 Euro. Danach verlangt man eine Freigabegebühr. Als sie sich weigert, ist ihr Zugang gesperrt.
Ihre erste Frage an mich: Habe ich Steuern hinterzogen
Nein, in aller Regel nicht. Steuerlich zählt grundsätzlich, was Ihnen tatsächlich zufließt, worüber Sie also wirtschaftlich verfügen können. Ein Kontostand auf einer Plattform, die nicht auszahlt, ist das regelmäßig nicht. Die 17.000 Euro Gewinn existierten nur auf dem Bildschirm.
Anders kann es bei Beträgen liegen, die wirklich auf Ihrem Konto angekommen sind. Viele Plattformen zahlen anfangs kleine Summen aus, um Vertrauen zu schaffen. Solche Gutschriften notieren Sie mit Datum und Betrag. Ihr Steuerberater entscheidet, ob sie in die Erklärung gehören.
Ihre zweite Frage: Und die Steuer, die ich an die Plattform gezahlt habe
Das war keine Steuer. Kapitalertragsteuer behält in Deutschland eine inländische Bank ein, oder Sie erklären die Erträge selbst, und das Finanzamt setzt die Steuer per Bescheid fest. Eine ausländische Handelsplattform zieht keine deutsche Steuer ein und leitet nichts an ein Finanzamt weiter. Die 4.000 Euro waren eine weitere Überweisung an die Täter. Warum diese Forderung so oft auftaucht, beschreibe ich unter Steuern vor der Auszahlung.
Ihre dritte Frage: Kann ich den Verlust absetzen
Eine pauschale Zusage gibt es hier nicht. Entscheidend ist, ob überhaupt eine Kapitalanlage bestand oder ob das Geld von Anfang an abgezweigt wurde. Im zweiten Fall fehlt oft der Bezug zu steuerpflichtigen Einkünften, dann wirkt sich der Verlust steuerlich nicht aus.
Als außergewöhnliche Belastung erkennt die Rechtsprechung einen Betrugsschaden regelmäßig nicht an. Waren Kryptowerte im Spiel, ist ihr Verlust durch Betrug zudem etwas anderes als ein Verkauf mit Verlust. Besprechen Sie Ihren Fall mit einem Steuerberater, bevor Sie in der Erklärung etwas angeben.
Was wir stattdessen zuerst angegangen sind
Der Zahlungsweg war wichtiger als die Steuerfrage, weil dort die Ansatzpunkte liegen. Die Lehrerin hatte per Überweisung gezahlt, zuletzt an ein Konto in einem anderen EU-Staat. Wir haben die Bank um einen Rückruf gebeten und Strafanzeige erstattet, mit allen Empfänger-IBANs. Ob die Bank für eine erkennbar auffällige Zahlung einstehen sollte, prüfe ich in solchen Fällen mit; Hintergründe finden Sie unter Bankenhaftung bei Kryptobetrug.
Das Aktenzeichen der Polizei hilft Ihnen später auch gegenüber dem Finanzamt. Es belegt, dass ein Betrug angezeigt ist. Fließt eines Tages Geld zurück, hat das ebenfalls steuerliche Folgen, wenn Sie den Verlust vorher geltend gemacht haben.
Was das Erlaubnisrecht beisteuert
Für ein solches Angebot in Deutschland wäre eine Erlaubnis nötig gewesen. Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden, so verlangt es das Kreditwesengesetz. TRUSTEDFXTRADES hat nach der FCA-Mitteilung nicht einmal eine britische Zulassung. Was das für Ansprüche gegen Verantwortliche bedeutet, lesen Sie unter Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Was Sie aus diesem Fall für sich mitnehmen
Zahlen Sie keine „Steuer“ an trustedfxtrade.pro und an niemanden, der sich auf die Plattform beruft. Legen Sie eine Akte an, getrennt nach Einzahlungen, echten Auszahlungen und Forderungen der Plattform. Bitten Sie Ihre Bank um einen Rückruf offener Überweisungen und erstatten Sie Strafanzeige. Geben Sie dem Steuerberater die Liste der tatsächlich erhaltenen Beträge, nicht die Screenshots der angezeigten Gewinne.
Sie haben an TRUSTEDFXTRADES gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

