tradegateag Betrug: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung vor dem Anbieter tradegateag herausgegeben. Wer betroffen ist, kann rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatz fordern.
⚠️ Offizielle BaFin-Warnung vom 27.03.2026
Der tradegateag Betrug betrifft viele Anleger in Deutschland. Denn wenn die BaFin oder andere Aufsichtsbehörden frühere Hinweise auf tradegateag hatten und nicht rechtzeitig eingegriffen haben, können Geschädigte Amtshaftungsansprüche geltend machen. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG gibt Antworten.
Was steckt hinter dem Anbieter tradegateag?
Die Betreiber locken Anleger mit einer professionell gestalteten Handelsplattform. Scheingewinne werden angezeigt, weil die Plattform technisch überzeugend wirkt. Auszahlungen jedoch werden verweigert oder von immer neuen Gebühren abhängig gemacht. Einzahlungen sind deshalb in der Regel verloren.
Allerdings ist die Plattform nicht reguliert. Weder eine BaFin-Lizenz noch eine Genehmigung einer anderen europäischen Behörde liegt vor. Sobald Anleger eine Auszahlung beantragen, werden Ausreden konstruiert oder der Kontakt abgebrochen.
Amtshaftung und Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Beim tradegateag Betrug gibt es eine wichtige rechtliche Besonderheit: Wenn staatliche Aufsichtsbehörden wie die BaFin Kenntnis von betrügerischen Plattformen haben und nicht rechtzeitig handeln, können Geschädigte Amtshaftungsansprüche geltend machen. Daher lohnt es sich, diesen Weg zu prüfen.
Grundlage ist § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Wer als Beamter oder Behördenvertreter seine Amtspflicht verletzt und dadurch einem Dritten Schaden zufügt, haftet persönlich. Der Staat tritt dabei in die Haftung ein. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Schadensersatz direkt vom Betreiber der Plattform zu fordern. Weitere BaFin-Warnungen finden Sie hier.
Welche Ansprüche haben Geschädigte?
Wer vom tradegateag Betrug betroffen ist, hat grundsätzlich folgende Ansprüche:
- Schadensersatz gegen die Betreiber der Plattform
- Rückforderung eingezahlter Beträge über Rücklastschriften oder Kreditkartenrückbuchungen
- Amtshaftungsansprüche gegen die BaFin oder andere Behörden
- Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft und Polizei
Deshalb sollten Betroffene schnell handeln, da Verjährungsfristen laufen. Eine spezialisierte Anwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht kann die individuellen Chancen einschätzen.
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Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M. – REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft
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Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.