Online-Bildungs-Plattformreihe: BaFin-Warnung wiederholte Domain-Welle

Online-Bildungs-Plattformreihe: BaFin-Warnung wiederholte Domain-Welle

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Übersicht aller BaFin-, FCA- und FINMA-Warnungen 2026

Wer für sein Kind einen Studienplatz sichern möchte, ist in einem emotionalen Ausnahmezustand besonderer Verfügbarkeit für unlautere Angebote — genau diese Schutzlücke nutzt eine Plattformreihe aus, die als angebliche Vermittlerin für Universitätsplätze und Schulprogramme auftritt, tatsächlich aber Anlageprodukte ohne jede aufsichtsrechtliche Erlaubnis vermarktet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dieses Geschäftsmodell in ihrer monatlichen Kompakt-Übersicht, erschienen in der ersten Juniwoche des Jahres zweitausendundsechsundzwanzig und dort dem Berichtszeitraum des vorangegangenen Monats gewidmet, öffentlich benannt und vor der Plattformreihe gewarnt. Was als Vermittlungs- und Bildungsgebühr erhoben wird, versickert nach den vorliegenden Erkenntnissen in anonymen Krypto-Trading-Pools, ohne dass jemals ein Studienplatz oder eine sonstige Bildungsleistung erbracht wird. Sie als Betroffene Person stehen vor einer typischen Konstellation aus zivilrechtlichen Rückforderungsansprüchen nach §§ 812, 823 Abs. 2, 826 BGB, aufsichtsrechtlichen Beschwerdewegen und verbraucherschutzrechtlichen Widerrufspositionen nach §§ 312 ff. BGB, die nachfolgend systematisch dargelegt werden.

Welche Maßnahme hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht getroffen, und was folgt daraus für Ihre Rechtsposition?

Die zuständige Aufsichtsbehörde hat im Rahmen der im Juni 2026 veröffentlichten Kompakt-Übersicht für den Monat Mai 2026 eine öffentliche Warnung vor der beschriebenen Online-Bildungs-Plattformreihe ausgesprochen. Eine solche Warnung ist kein bloßer Hinweis — sie hat für Sie unmittelbar konkrete rechtliche Bedeutung. Erstens begründet sie einen erheblichen Anscheinsbeweis dafür, dass die betroffene Plattform ohne die nach § 32 Kreditwesengesetz erforderliche Erlaubnis tätig ist; dieser Umstand erleichtert Ihre zivilrechtliche Darlegungslast in einem späteren Klageverfahren erheblich, weil Sie das Fehlen der Erlaubnis nicht mehr selbst nachweisen, sondern nur noch auf die behördliche Feststellung verweisen. Zweitens eröffnet sie Ihnen den Beschwerdeweg bei der Behörde selbst nach § 4 Abs. 5 FinDAG; eine solche Eingabe führt zwar zu keiner unmittelbaren Rückzahlung, kann jedoch zu Untersuchungsmaßnahmen führen, die Ihnen als Betroffener indirekt nützen. Drittens setzt die öffentliche Bekanntmachung unter Umständen die Verjährungsuhr für deliktische Ansprüche neu in Gang oder bestimmt den Beginn der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 BGB, nämlich auf den Zeitpunkt, zu dem Sie durch die Lektüre der Meldung erstmals Kenntnis von der wahren Natur der Plattform erlangt haben. Parallel gelten für Sie als Fernabsatzkunde zusätzlich die Widerrufsrechte der §§ 312 ff. BGB sowie die gesonderten Regelungen des § 312j BGB zur sogenannten Button-Lösung, auf die weiter unten gesondert einzugehen ist.

Was ist die eigentliche Betrugsstruktur dieser Bildungs-Investitions-Plattformen, und wie erkennen Sie sie zuverlässig?

Das Geschäftsmodell der Plattformreihe beruht auf einem zweistufigen Täuschungsaufbau, der bewusst auf die spezifische Entscheidungssituation von Eltern zugeschnitten ist. In einer ersten Kontaktphase wenden sich die Betreiber an Sie über Eltern-Foren im Internet, über Adresslisten von Bildungsmessen oder über gezielte E-Mail-Kampagnen mit vermeintlichen Bildungs-Newslettern, die professionell gestaltet sind und gelegentlich sogar Logos real existierender Universitäten oder Schulen tragen. In dieser ersten Phase erscheint das Angebot seriös: Sie erhalten eine scheinbar individuelle Beratung über Studienplätze, Zulassungsvoraussetzungen und internationale Bildungsprogramme. Dass hinter diesen Angeboten keine echte Hochschulpartnerschaft steht, bleibt in dieser Phase für Sie als Laien kaum erkennbar, weil die Plattformen professionell lokalisierte Webseiten mit länderspezifischen Telefonnummern und angeblichen Bürostandorten betreiben. In einer zweiten Phase — nach dem Aufbau von Vertrauen und oft erst nach mehreren Telefonaten oder Videokonferenzen — wird von Ihnen eine sogenannte Vermittlungs- und Bildungsgebühr verlangt, deren Zweck als Reservierungsgebühr oder Vorauszahlung für das Bildungsprogramm beschrieben wird. Diese Gebühr fließt tatsächlich nicht an eine Bildungseinrichtung, sondern wird in anonyme Krypto-Trading-Pools transferiert. Für Sie als aufmerksame Eltern gibt es drei zuverlässige Erkennungsschritte: Erstens prüfen Sie die Akkreditierung der genannten Bildungseinrichtung unmittelbar beim deutschen Akkreditierungsrat über das öffentliche Portal akkreditierungsrat.de, das alle in Deutschland staatlich anerkannten Studiengänge verzeichnet. Zweitens überprüfen Sie bei ausländischen Hochschulen den Status des genannten Abschlusses in der ZAB-Anabin-Datenbank der Kultusministerkonferenz — dort sind anerkannte und nicht anerkannte ausländische Hochschulen systematisch aufgeführt. Drittens nehmen Sie direkten schriftlichen Kontakt mit der Zulassungsabteilung der genannten Hochschule oder Schule auf; in keinem einzigen bestätigten Fall hat eine solche Einrichtung eine Geschäftsbeziehung zu derartigen Plattformen eingeräumt. Das Merkmal identischer Werbetexte unter ständig wechselnden Top-Level-Domains ist schließlich ein technisches Erkennungszeichen, das Sie ohne jede Spezialkenntnisse durch eine schlichte Suche nach charakteristischen Textfragmenten aus dem Anschreiben in einer beliebigen Suchmaschine verifizieren können — treffen Sie auf mehrere voneinander unabhängige Domains mit nahezu identischem Inhalt, ist das ein verlässliches Warnsignal.

Welche zivilrechtlichen Ansprüche stehen Ihnen zu, und auf welche Normen stützen Sie diese konkret?

Ihr zivilrechtliches Anspruchsportfolio setzt sich aus mehreren, voneinander unabhängigen Rechtsgrundlagen zusammen, die Sie kumulativ geltend machen können. Der bereicherungsrechtliche Hauptanspruch ergibt sich aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB: Da der zugrundeliegende Vertrag wegen Fehlens der nach § 32 KWG erforderlichen aufsichtsrechtlichen Erlaubnis gemäß § 134 BGB nichtig ist, haben Sie gegen die Betreibergesellschaft einen Anspruch auf vollständige Rückzahlung aller geleisteten Beträge, ohne dass ein Abzug für angeblich erbrachte Gegenleistungen in Betracht kommt — denn eine legale Gegenleistung hat von vornherein nicht existiert. Daneben besteht für Sie ein deliktischer Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG, weil § 32 KWG als Schutzgesetz zugunsten einzelner Anleger und Verbraucher anerkannt ist; dieser Anspruch richtet sich nicht nur gegen die Betreibergesellschaft, sondern auch gegen die handelnden natürlichen Personen persönlich. Für die vorsätzlich sittenwidrige Schädigung — und die planmäßige Täuschung über den Verwendungszweck der Bildungsgebühren erfüllt dieses Merkmal nach der einschlägigen Rechtsprechung regelmäßig — haften die Hintermänner Ihnen gegenüber aus § 826 BGB gesamtschuldnerisch, was bedeutet, dass Sie jeden von ihnen auf den vollen Betrag in Anspruch nehmen können. Im Fall von Werbematerialien, die unzutreffende Angaben über Hochschulpartnerschaften oder staatliche Genehmigungen enthalten, kommt zusätzlich § 23 KWG (irreführende Werbung mit nicht vorhandener Aufsicht) sowie § 5 WpIG zur Anwendung. Schließlich ist das Vermögensanlagengesetz in den Blick zu nehmen: Werden die eingezahlten Beträge als Investition in einen Handelspool strukturiert und entsprechend vermarktet, liegt ein Angebot von Vermögensanlagen ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Prospekt vor, was den zivilrechtlichen Prospekthaftungsanspruch nach § 24 VermAnlG auslöst und eine weitere, von den übrigen Ansprüchen unabhängige Anspruchsgrundlage darstellt. Wichtig für Sie ist in diesem Zusammenhang, dass die Prospekthaftung nach § 24 VermAnlG verschuldensunabhängig eintritt und Sie keinen Vorsatznachweis erbringen — die Haftung besteht kraft Gesetzes, sofern der Anspruch innerhalb der Frist des § 24 Abs. 5 VermAnlG geltend gemacht wird. Für Sie ergibt sich daraus: Die Ansprüche sind mehrschichtig, und das volle Bild erschließt sich erst durch eine systematische rechtliche Analyse Ihrer individuellen Zahlungshistorie und Vertragsunterlagen.

Wie sichern Sie Beweismittel unverzüglich, und warum ist das Zeitfenster für die Spurensicherung so eng?

Die Beweissicherung ist das erste und dringlichste Handlungsfeld für Sie, noch vor jedem anwaltlichen Schritt und noch vor einer Anfrage an die Bank. Sichern Sie vollständige Screenshots aller Webseiten der Plattform einschließlich der Unterseiten mit Preisangaben, Hochschullogos und Partnerschaftsbehauptungen; speichern Sie dabei auch die Browseradresszeile mit dem vollständigen URL-Pfad sichtbar, denn nur so lässt sich die genaue URL im Nachhinein belegen. Laden Sie sämtliche E-Mails, Kontoverläufe und übermittelte PDF-Dokumente lokal herunter und sichern Sie diese auf einem externen Speichermedium, das physisch von Ihrem Rechner und von allen Online-Konten getrennt aufbewahrt wird. Veranlassen Sie Ihre Bank unverzüglich zur Erstellung von Kontoauszügen mit vollständiger IBAN-Angabe des Zahlungsempfängers für alle an die Plattform geleisteten Zahlungen; fragen Sie dabei ausdrücklich nach dem im Zahlungsauftrag hinterlegten Verwendungszweck und nach dem vollständigen Empfängernamen. Haben Sie per Kryptowährung gezahlt, exportieren Sie die Transaktions-IDs der Blockchain sowie alle Wallet-Adressen, an die Sie Beträge gesendet haben — diese Daten sind die unverzichtbare Grundlage für die anschließende On-Chain-Forensik, mit der Geldflüsse bis zu Kryptobörsen zurückverfolgt werden können. Das Zeitfenster für diese Sicherungsmaßnahmen ist aus zwei Gründen eng: Zum einen schließen Plattformreihen dieser Art nach dem Eingang erster Beschwerden bei einer Behörde typischerweise binnen 48 bis 72 Stunden ihren Domainumzug ab und löschen Serverdaten unwiederbringlich. Zum anderen verblassen Ihre eigenen Erinnerungen, verschwinden Zeugenaussagen in Eltern-Foren und werden relevante Beiträge in sozialen Medien gelöscht, was die Rekonstruktion des Sachverhalts zunehmend erschwert. Jede Stunde, die Sie warten, verkleinert das forensisch verwertbare Datenbild.

Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden: Wenn Sie Zahlungen an eine Online-Bildungs-Plattform geleistet haben, ist die unverzügliche rechtliche Einordnung entscheidend für Ihre Rückforderungsoptionen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf — die Kanzlei bewertet Ihre Unterlagen und benennt die offenen Handlungsmöglichkeiten.

Welche Rolle spielen Krypto-Börsen, Zahlungsdienstleister und Hausbanken bei der Rückholung Ihrer Mittel?

Die Rückforderungsstrategie verläuft zweckmäßigerweise entlang dreier paralleler Kanäle, die Sie — oder Ihr anwaltlicher Vertreter in Ihrem Auftrag — gleichzeitig beschreiten sollten. Im ersten Kanal wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder Ihren Kreditkartenanbieter mit einem sogenannten Chargeback-Antrag, sofern die Zahlung per Karte oder Lastschrift erfolgte und die Frist von in der Regel 120 Tagen ab dem Buchungsdatum noch nicht abgelaufen ist; der Erfolg dieses Antrags hängt davon ab, dass Sie eine nicht erbrachte Leistung nachweisen, was in dieser Konstellation durch die Vorlage der behördlichen Warnung und durch den Nachweis des fehlenden Hochschulkontakts regelmäßig möglich ist. Im zweiten Kanal — bei Kryptozahlungen — richten Sie eine schriftliche Anfrage nach § 24c KWG in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des Geldwäschegesetzes an die in Deutschland ansässige oder im EWR registrierte Kryptobörse, über die Sie die Transaktion abgewickelt haben; diese Börse ist unter Umständen verpflichtet, den Inhaber der Empfänger-Wallet zu identifizieren und bei Vorliegen einer strafprozessualen Anordnung Kontodaten herauszugeben, was als Grundlage für eine spätere Klage dient. Im dritten Kanal erstatten Sie Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, die als Hebel für die Beschlagnahme von Konten und Krypto-Wallets eingesetzt werden kann; § 261 StGB (Geldwäsche) und § 263 StGB (Betrug) sind die typischen Tatbestände, über die eine Staatsanwaltschaft Vermögenswerte im Wege vorläufiger Sicherungsmaßnahmen frieren lassen kann, sodass für Sie als Geschädigten am Ende des Strafverfahrens im Wege der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB eine Rückgabe möglich wird. Die Koordination dieser drei Kanäle ist zeitkritisch und erfordert Sorgfalt: Eine unkoordinierte Vorgehensweise — zum Beispiel ein vorschnelles öffentliches Posting in sozialen Netzwerken mit Nennung der Wallet-Adressen — kann die Täter frühzeitig warnen und Spurenvernichtungsmaßnahmen auslösen, bevor behördliche Sicherungsmaßnahmen greifen.

Welches Widerrufsrecht steht Ihnen im Fernabsatz zu, und wie nutzen Sie es rechtssicher?

Da Verträge mit derartigen Plattformen nahezu ausnahmslos im Fernabsatz geschlossen werden — also ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit beider Vertragsparteien, typischerweise per E-Mail, Onlineformular oder Telefonat —, steht Ihnen nach §§ 312b, 355 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Diese Frist beginnt nach § 356 Abs. 2 BGB erst dann zu laufen, wenn Sie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten haben, die den inhaltlichen und formalen Anforderungen des Art. 246a EGBGB entspricht. In der Praxis fehlt eine solche Belehrung bei Scam-Plattformen regelmäßig vollständig oder ist inhaltlich derart unvollständig, dass sie die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt; die Rechtsfolge ist, dass die 14-tägige Frist nicht in Gang gesetzt wird und stattdessen die verlängerte Widerrufsfrist von 12 Monaten und 14 Tagen nach § 356 Abs. 3 BGB gilt. Der Widerruf selbst ist formfrei, aber aus Beweisgründen empfiehlt sich die schriftliche Form per Einschreiben mit Rückschein verbunden mit einer gleichzeitigen E-Mail, deren Versandzeitpunkt durch Ihren Mailserver belegt wird. Eine besondere Relevanz hat in dieser Konstellation § 312j BGB zur sogenannten Button-Lösung: Diese Vorschrift verlangt bei Bestellschaltflächen eine klare Beschriftung wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine inhaltlich gleichwertige Formulierung; fehlt diese vorgeschriebene Beschriftung, ist der Vertrag nicht wirksam geschlossen worden, und Sie schulden gar keine Zahlung — was bedeutet, dass Sie gegebenenfalls schlicht die Nichtigkeit des Vertrages geltend machen und auf Rückzahlung bestehen können, ohne den Widerruf als eigenständiges Rechtsinstitut bemühen zu. Prüfen Sie daher Ihre eigenen Unterlagen und Ihre Erinnerung an den Bestellprozess sorgfältig auf dieses Detail — es kann Ihnen die Rückabwicklung ohne aufwendiges Klageverfahren ermöglichen.

Wie schützen das Hochschulrahmengesetz und die Schulgesetze der Länder vor Schein-Bildungsangeboten, und welche Angriffslinie eröffnen diese Normen für Sie?

Das Hochschulrahmengesetz sowie die einschlägigen Schulgesetze der jeweiligen Bundesländer definieren, was in Deutschland als staatlich anerkannte Hochschule oder allgemeinbildende Schule gilt und welche Voraussetzungen für die Anerkennung von Bildungsabschlüssen bestehen. Eine Plattform, die vorgibt, Studienplätze an diesen staatlich anerkannten Einrichtungen zu vermitteln und dabei deren Logos oder Bezeichnungen ohne Genehmigung verwendet, überschreitet damit eine rechtlich klar definierte Grenze. Sie erweckt bei Ihnen als Vertragspartner den Eindruck einer Leistung, die tatsächlich nur durch die Einrichtung selbst erbracht werden kann, und die von der Plattform gar nicht erbracht wird. Soweit die Plattform Bildungsprodukte als Investition vermarktet und dabei unzutreffende Angaben über Akkreditierungen, staatliche Genehmigungen oder behördliche Anerkennung macht, liegt ein Verstoß gegen § 23 KWG (irreführende Werbung mit nicht vorhandener Aufsicht) sowie gegen § 5 WpIG vor. Für Sie als Betroffener ergibt sich daraus eine doppelte Angriffslinie: Einerseits können Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über die Eigenschaft des Bildungsanbieters gemäß § 123 Abs. 1 BGB anfechten, was zur rückwirkenden Nichtigkeit und zu einem bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch führt; die Anfechtungsfrist beträgt nach § 124 BGB ein Jahr ab Kenntnis der Täuschung. Andererseits ist der Vertrag von Anfang an gemäß § 134 BGB in Verbindung mit den verletzten aufsichtsrechtlichen Normen nichtig, sodass Sie die Rückforderung parallel auf beide Grundlagen stützen können. Sichern Sie daher insbesondere alle Nachweise, in denen die Plattform konkrete Hochschulnamen, Schulnamen oder Akkreditierungshinweise nennt — diese Angaben bilden die entscheidende Tatsachengrundlage für Ihren Anfechtungs- und Rückforderungsanspruch. Je präziser Sie diese Belege zusammenstellen, desto stärker ist Ihre Ausgangsposition für die außergerichtliche Rückforderung oder ein späteres Klageverfahren.

Welche typischen Fehler begehen Betroffene in dieser Konstellation, und wie vermeiden Sie diese gezielt?

Der häufigste Fehler, den Sie in dieser Situation begehen können, ist das Abwarten in der Erwartung einer freiwilligen Rückzahlung. Die Betreibergesellschaften dieser Plattformreihe reagieren auf Zahlungsaufforderungen typischerweise mit Hinhaltetaktiken — fingierten technischen Problemen, angeblichen Bearbeitungsfristen oder dem plötzlichen Verschwinden der gesamten Domain einschließlich aller Kontaktadressen. Jede Woche, die Sie in diesem Abwarten verstreichen lassen, verkleinert das forensisch verwertbare Datenbild und nähert Sie der dreijährigen Regelverjährungsfrist des § 195 BGB an. Ein zweiter weitverbreiteter Fehler ist das erneute Einloggen in das Plattformkonto nach der Aufdeckung des Betruges: Dabei riskieren Sie, dass der Betreiber Ihre IP-Adresse und Ihren Zugangszeitpunkt protokolliert und diesen Umstand in einem späteren Verfahren als Indiz gegen eine vollständige Unkenntnis vom Betrugscharakter der Plattform verwendet, was sich auf den Beginn der Verjährungsfrist auswirken kann. Ein dritter häufiger Fehler ist die Zahlung einer angeblichen Steuer, Freischalt-Gebühr oder Rückbuchungsgebühr, die Ihnen von den Tätern mit der Behauptung präsentiert wird, erst danach könnten Ihre angeblich angelegten Mittel ausgezahlt werden — dies ist das klassische Advance-Fee-Muster, das Ihren Gesamtschaden erhöht, ohne jemals zu einer tatsächlichen Auszahlung zu führen. Sprechen Sie in diesem Moment unter keinen Umständen weitere Beträge aus Ihrem Privatvermögen frei, bevor Sie nicht anwaltlich beraten wurden. Ein vierter Fehler ist die Unterschätzung des Widerrufsrechts: Viele Betroffene gehen davon aus, die Frist sei längst abgelaufen, ohne zu prüfen, ob die Widerrufsbelehrung formell ordnungsgemäß war — und übersehen damit eine Anspruchsgrundlage, die keine Klage, sondern nur eine einfache schriftliche Erklärung erfordert. Schließlich unterschätzen manche Betroffene die Bedeutung der koordinierten Anspruchsverfolgung: Wer den Chargeback-Antrag stellt, ohne gleichzeitig die Beweise zu sichern und die strafrechtliche Anzeige zu koordinieren, riskiert, dass die Plattform Konten leert, bevor eine behördliche Sicherungsmaßnahme greifen kann. Lassen Sie daher alle drei Kanäle — bank-, krypto- und strafrechtlich — von Anfang an aufeinander abgestimmt beschreiten.

Welche Schritte unternimmt die Kanzlei in den ersten 24 Stunden nach Ihrer Kontaktaufnahme?

Nach Ihrer Kontaktaufnahme analysiert die Kanzlei zunächst die von Ihnen übermittelten Unterlagen auf die entscheidenden Merkmale: Zahlungsweg und -datum, Vertragstext und Preisangaben, Inhalt der erhaltenen Widerrufsbelehrung sowie alle vorliegenden Kommunikationsnachweise einschließlich E-Mails, Chatverläufe und Telefonnotizen. In einem zweiten Schritt wird eine vollständige Datenbankabfrage zu der betroffenen Domain durchgeführt — Registrierungsdaten, Registrar, Server-Standort und etwaige Voreintragungen in Warnregistern nationaler und europäischer Aufsichtsbehörden. Parallel dazu prüft die Kanzlei, ob ein Chargeback-Antrag bei Ihrer Bank noch innerhalb der maßgeblichen Frist möglich ist und ob ein Widerruf wegen fehlerhafter oder fehlender Belehrung noch wirksam erklärt werden kann. Sofern Kryptowährungen im Spiel sind, beginnt die Kanzlei mit der Aufbereitung der Transaktionsdaten für die On-Chain-Forensik, bei der öffentliche Blockchain-Daten mit spezialisierten Wallet-Clustering-Datenbanken abgeglichen werden, um die Empfänger-Wallet einer real identifizierbaren Partei zuzuordnen. Besteht ein europäischer Bezug — etwa weil die Plattform unter einer .eu-Domain operiert oder ihren angeblichen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat angibt —, kommen zusätzlich koordinierte Anfragen an ausländische Aufsichtsbehörden im Rahmen des Europäischen Systems der Finanzaufsicht in Betracht. Sie erhalten dann eine schriftliche Ersteinschätzung zur Anspruchshöhe, zu den realistisch erzielbaren Rückflüssen auf den verschiedenen Wegen und zu den prozessualen Optionen einschließlich einstweiligem Rechtsschutz nach §§ 916 ff. ZPO, falls ein schnelles gerichtliches Einfrieren von Vermögenswerten geboten erscheint. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie — und allein Sie —, ob Sie das Mandat zur außergerichtlichen Geltendmachung oder zur gerichtlichen Klage erteilen. Alle Schritte werden schriftlich dokumentiert, damit Sie zu jedem Zeitpunkt den genauen Stand Ihrer Rechtsverfolgung nachvollziehen und beurteilen können. Die Kanzlei übernimmt dabei auch die Kommunikation mit Banken, Zahlungsdienstleistern und Kryptobörsen, soweit Sie dazu schriftlich Vollmacht erteilen, und koordiniert bei Bedarf die Abstimmung mit Strafverfolgungsbehörden, ohne dabei Schritte zu unternehmen, die Ihre spätere zivilrechtliche Position schwächen könnten.

Direkter Draht: Sie erreichen die Kanzlei jederzeit über Telegram. Schreiben Sie an @RA_Orlowa und erhalten Sie eine Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden.

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Alle BaFin-, FCA-, FINMA- und FMA-Warnungen 2026 im Vergleich

Verfasserin Anna Orlowa, LL.M. — REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stuttgart