Berlin, 8. Mai 2026 — Auf der BaFin-Warnseite erscheint eine ungewöhnliche Meldung. Nicht das übliche Trading-Schema, sondern ein „Solar-Direktinvestment“ der Plattform Nordstate. Im Impressum: London. Im Marketing: angebliche Kooperation mit der Bundesnetzagentur. Wer in den letzten Wochen auf Solar-Renditen geklickt hat, sollte sehr genau hinsehen — denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Plattform nordstate.org am 8. Mai 2026 das unerlaubte Anbieten von Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen bescheinigt.


Die BaFin-Warnung vom 8. Mai 2026: Was wurde festgestellt?

Die BaFin veröffentlichte am 8. Mai 2026 eine Verbrauchermitteilung zu nordstate.org, in der die Plattform explizit wegen des Anbietens erlaubnispflichtiger Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung benannt wird. Die Rechtsgrundlage der Mitteilung: § 37 Abs. 4 KWG und — in einer für das Jahr 2026 bemerkenswerten Premiere — § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG). Die Plattform firmiert unter dem Namen „Nordstate“ ohne jeglichen Rechtsformzusatz und gibt als Sitz London, Vereinigtes Königreich, an.

Das beworbene Produkt trägt die Bezeichnung „Solar-Direktinvestment“. In der Vermarktung wird dabei die Bundesnetzagentur als Kooperationspartner genannt — eine Behauptung, die sachlich falsch ist. Die Bundesnetzagentur ist eine Behörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die für die Regulierung von Telekommunikation, Post, Eisenbahn und Energieinfrastruktur zuständig ist. Sie erteilt keinerlei Zulassungen für Kapitalanlageprodukte und kooperiert nicht mit privaten Investmentplattformen. Wenn Sie eine solche Behauptung auf einer Plattform lesen, handelt es sich um ein klassisches Täuschungsmuster, das Sie als Alarmsignal werten sollten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Informationen über zugelassene Unternehmen finden Sie in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin. Nordstate verfügt über keine solche Erlaubnis — das ist der zentrale Befund der behördlichen Warnung.

Die Meldung vom 8. Mai 2026 steht nicht isoliert. An diesem Tag veröffentlichte die BaFin gleich fünf Warnungen in rascher Folge, darunter weitere Plattformen mit unerlaubten Finanz- und Kryptowerte-Diensten. Was nordstate.org von den anderen Fällen unterscheidet, ist die Kombination aus einem scheinbar seriösen Sachwert-Produkt, einem gezielten Bezug auf eine real existierende Bundesbehörde und der gleichzeitigen Kryptowerte-Komponente. Diese Dreierkombination ist aus kriminologischer Perspektive besonders typisch für Anlagebetrug, der auf gutgläubige Anleger abzielt, die Solarenergie für eine solide und staatlich beaufsichtigte Investition halten. Informationen zu den weiteren Warnungen desselben Tages finden Sie in unserer Übersicht zur BaFin-Warnwelle vom 8. Mai 2026.


Das Produkt „Solar-Direktinvestment“: Rechtliche Einordnung

Der Begriff „Solar-Direktinvestment“ klingt nach einer handfesten Beteiligung an Photovoltaikanlagen und suggeriert staatliche Nähe durch den Verweis auf eine angebliche Bundesnetzagentur-Kooperation. Rechtlich ist dieses Konstrukt jedoch einer näheren Betrachtung wert, denn die Bezeichnung sagt noch nichts über die tatsächliche Produktstruktur aus.

Je nach konkreter Ausgestaltung kann ein „Solar-Direktinvestment“ unter verschiedene Regulierungsregime fallen. Handelt es sich um ein partiarisches Darlehen oder eine Gewinnbeteiligung ohne Wertpapiercharakter, ist der Anwendungsbereich des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) eröffnet. Dort gilt eine Prospektpflicht, und die Anlage fällt nicht unter die Befreiungsvorschriften der Whitelist. Ist das Produkt als übertragbares Wertpapier strukturiert, greifen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die Prospektpflicht nach der EU-Prospektverordnung. Enthält das Investment eine kollektive Anlagekomponente mit gepooltem Kapital mehrerer Anleger, wären Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und die AIFM-Richtlinie anwendbar.

Im Fall Nordstate Solar BaFin ist besonders auffällig, dass neben klassischen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen auch Kryptowerte-Dienste ohne Erlaubnis angeboten wurden. Das bedeutet: Das „Solar-Direktinvestment“ wurde offenbar mit einer Kryptowerte-Komponente kombiniert oder zumindest wurde auf der Plattform parallel mit Kryptowerten gehandelt. Für solche Dienstleistungen gilt seit dem 30. Dezember 2024 die MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) vollständig, und in Deutschland setzt das KMAG deren Vollzug um.

Für Anleger, die auf das Produkt hereingefallen sind, ist die zivilrechtliche Einstufung wesentlich für die Anspruchsgrundlage. Ein Wertpapiercharakter etwa öffnet den Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a StGB, der neben dem allgemeinen Betrugstatbestand des § 263 StGB tritt. Wichtig: § 264a StGB setzt nicht voraus, dass Sie als Anleger tatsächlich einen Vermögensschaden erlitten haben. Die Strafbarkeit beginnt bereits beim Verbreiten unrichtiger oder unvollständiger Angaben in Prospekten oder Darstellungen gegenüber einem größeren Personenkreis. Das macht die Norm zu einem besonders wirksamen Instrument gegen Anbieter, die Produkte wie das „Solar-Direktinvestment“ mit falschen Versprechen vermarkten.

Sollte das Produkt darüber hinaus den Charakter einer Vermögensanlage nach dem VermAnlG besitzen, wäre ein Vertragsschluss ohne ordnungsgemäßen Prospekt nach § 134 BGB in Verbindung mit den einschlägigen Prospektpflichtvorschriften nichtig. Sie könnten in diesem Fall die Rückzahlung Ihrer Einlage nach § 812 BGB verlangen — ein wichtiger Hebel, der unabhängig vom Nachweis eines vorsätzlichen Betrugs funktioniert.


Bundesnetzagentur-Falschangabe: Täuschung als Tatbestandsmerkmal

Die Behauptung einer Kooperation mit der Bundesnetzagentur ist aus strafrechtlicher Perspektive besonders brisant. § 263 StGB setzt für den Betrugstatbestand eine Täuschungshandlung voraus, die beim Opfer einen Irrtum erregt und diesen zur vermögensschädigenden Verfügung veranlasst. Die Angabe einer falschen Aufsichtsstellung oder einer fingierten Behördenkooperation ist ein klassisches Element solcher Täuschungshandlungen.

Sie sollten wissen: Keine staatliche Behörde in Deutschland — weder die BaFin, noch die Bundesnetzagentur, noch das Finanzministerium — kooperiert mit privaten Investmentplattformen in einer Weise, die Anlegergelder sichert oder eine staatliche Ausfallgarantie begründet. Wer Ihnen das Gegenteil behauptet, lügt. Die Bundesnetzagentur reguliert Frequenzen, Leitungsnetze und Postdienste. Mit der Zulassung oder Überwachung von Kapitalanlageprodukten hat sie rechtlich nichts zu tun.

Im Zusammenspiel mit dem Produkt „Solar-Direktinvestment“ ergibt sich ein naheliegendes Muster: Die angebliche staatliche Einbindung über die Bundesnetzagentur soll das Investment als besonders sicher erscheinen lassen und den regulären Sorgfaltsprozess der Anleger umgehen. Genau dieses Vorgehen erfüllt das Täuschungsmerkmal des § 263 StGB, und soweit das Produkt Wertpapiercharakter hat, tritt § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) hinzu. Die unwahre Angabe über die Aufsichtsstellung ist darüber hinaus ein Indiz für arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB, was die Anfechtung des Vertragsschlusses ermöglicht.

Die Kausalität zwischen der Falschangabe und Ihrer Anlageentscheidung ist im Prozess nachzuweisen. Hier hilft die Dokumentation: Wenn Sie Werbematerialien aufbewahrt haben, in denen die Bundesnetzagentur als Kooperationspartner oder Aufsicht genannt wird, ist das ein direktes Beweismittel. Ergänzend kann die Kanzlei Archivversionen der Webseite über forensische Internet-Archive sichern. In Fällen, in denen die Täuschung auf dem Vortäuschen einer staatlichen Legitimation beruht, bejahen Gerichte die haftungsbegründende Kausalität regelmäßig, weil die Schutzbehörden-Argumentation typischerweise ausschlaggebend für das Anlegervertrauen ist. Zusätzlich kommt § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) in Betracht, der keine Schutzgesetzverletzung voraussetzt und damit einen eigenständigen Schadensersatzanspruch begründet.

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KMAG § 10 Abs. 7 und MiCAR: Die neue Krypto-Regulierungsebene

Der Fall nordstate.org markiert einen juristisch bedeutsamen Moment: Erstmals stützt die BaFin eine Verbrauchermitteilung explizit auf § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) — dem deutschen Umsetzungsgesetz der europäischen MiCAR-Verordnung. Diese Norm begründet die Befugnis der BaFin, bei unerlaubten Kryptowerte-Dienstleistungen öffentlich zu informieren und zu warnen. Der Schritt ist nicht trivial: Er zeigt, dass die Behörde den KMAG-Vollzug nun aktiv in ihre Routineüberwachung integriert hat.

MiCAR ist seit dem 30. Dezember 2024 vollständig in Kraft. Seitdem benötigen alle Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen — Verwahrung, Handel, Beratung, Portfolioverwaltung, Transfer — in der EU eine CASP-Lizenz (Crypto-Asset Service Provider). Wer ohne diese Lizenz tätig ist, handelt unerlaubt. Für Nordstate Solar BaFin bedeutet das: Soweit die Plattform Kryptowerte verwahrt, übertragen oder vermittelt hat, ohne eine CASP-Lizenz zu besitzen, liegt ein Verstoß gegen das KMAG vor, der von der BaFin geahndet werden kann.

Für geschädigte Anleger hat das eine praktische Bedeutung: Sie können sich nicht nur auf das KWG und allgemeines Zivilrecht stützen, sondern auch auf den Schutzbereich des KMAG berufen. Soweit Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen eines KYC-Prozesses (Know Your Customer) erhoben und missbräuchlich verwendet wurden, tritt Art. 82 DSGVO als Anspruchsgrundlage hinzu.

Die Einführung des KMAG als Rechtsgrundlage für behördliche Warnungen ist auch deshalb von Bedeutung, weil sie den Anwendungsbereich des öffentlichen Kapitalmarktrechts in Deutschland erheblich erweitert. Bisher wurden Kryptowerte-Dienstleistungen primär über das KWG erfasst, sofern sie unter den Begriff der Finanzdienstleistung oder des Bankgeschäfts fielen. Seit MiCAR gilt ein eigenes, vollständiges Lizenzregime für Kryptowerte — und das KMAG bildet die nationale Vollzugsebene. Für Sie als betroffener Anleger bedeutet das: Die Rechtslage ist klarer und die Behördenzuständigkeiten sind eindeutiger als noch vor zwei Jahren. Das stärkt Ihre Position in zivilrechtlichen Verfahren, weil Sie sich auf klar verletztes spezielles Aufsichtsrecht berufen können.

Wenn Sie sich auf einer Plattform wie nordstate.org registriert und dabei Ausweisdokumente hochgeladen haben, sollten Sie das als möglichen Datenschutzvorfall behandeln und dokumentieren. Eine spezialisierte Kanzlei kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte nach DSGVO geltend zu machen und gleichzeitig die kapitalmarktrechtlichen Ansprüche zu bündeln.


Straf- und Zivilrecht: Ihre Handlungsoptionen im Überblick

Wenn Sie Geld auf nordstate.org eingezahlt haben, stehen Ihnen mehrere rechtliche Wege offen, die Sie parallel verfolgen sollten.

Strafrechtlich: Eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft — in der Regel am Ort Ihres Wohnsitzes oder am Ort der Tathandlung — ist sinnvoll und kostet Sie nichts. Sie dient nicht in erster Linie Ihrer direkten Vermögensrückholung, ermöglicht der Staatsanwaltschaft aber, nach §§ 152, 170 StPO ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Im Rahmen dessen können Vermögensarreste nach § 73 StGB in Verbindung mit §§ 111e, 111b StPO beantragt werden. Ein solcher Arrest friert Vermögenswerte der Täter ein — auch Kryptowerte auf Blockchain-Adressen, sofern diese identifiziert werden können. Vorwürfe: § 263 StGB (Betrug), § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug), § 261 StGB (Geldwäsche), §§ 54, 32, 1 KWG (unerlaubtes Bankgeschäft).

Zivilrechtlich: Sie haben Schadensersatzansprüche aus mehreren Normen. § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB greift, weil § 263 StGB ein Schutzgesetz zu Ihren Gunsten ist. § 826 BGB erfasst die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) ermöglicht die Rückforderung Ihrer Einzahlung, wenn der zugrundeliegende Vertrag nach § 134 BGB nichtig ist (Verstoß gegen Erlaubnispflichten) oder nach § 123 BGB angefochten wurde. § 280 BGB sowie § 286 BGB (Verzug) kommen hinzu, wenn zwischen Ihnen und der Plattform ein Vertragsverhältnis entstanden ist.

Rückbuchung über die Bank: Wenn Sie per Überweisung eingezahlt haben, prüfen Sie sofort mit Ihrer Bank, ob eine Rückbuchung nach §§ 675u, 675v BGB möglich ist. Der Zeitfaktor ist entscheidend. Haben Sie per Kreditkarte gezahlt, initiieren Sie ein Chargeback-Verfahren nach den Regeln Ihres Kartennetzwerks. Lesen Sie hierzu auch unsere Erläuterungen zur Bankhaftung bei Kryptobetrug.

Blockchain-Tracing: Soweit Ihre Einzahlung in Kryptowerte umgewandelt wurde, ist eine forensische Nachverfolgung der Transaktionskette möglich. Spezialisierte Tools ermöglichen es, Mittelflüsse auf der Blockchain zu verfolgen und Wallets zu identifizieren. Diese Erkenntnisse sind für Staatsanwaltschaft und Zivilgerichte verwertbar. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag zu Krypto-Tracing und Blockchain-Forensik.


Der Sitz in London: Was Brexit bedeutet

Nordstate gibt London, Vereinigtes Königreich, als Sitz an. Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich ein Drittstaat gegenüber der EU. Das hat erhebliche Konsequenzen für die Rechtsverfolgung, denn der vereinfachte innereuropäische Rechtshilfeverkehr und die gegenseitige Anerkennung von Urteilen und Vollstreckungstiteln nach der EuGVVO gelten nicht mehr.

Für Sie bedeutet das: Ein deutsches Zivilurteil gegen einen in London ansässigen Betreiber lässt sich in Großbritannien nicht mehr automatisch vollstrecken. Sie benötigen ein gesondertes Anerkennungsverfahren nach britischem Recht, was Zeit, Kosten und spezialisierte britische Rechtsberatung erfordert. Die internationale Rechtshilfe in Strafsachen läuft über bilaterale Rechtshilfeverträge und ist zeitaufwendig.

Praktisch bedeutet das: Je früher Sie handeln, desto größer ist die Chance, Vermögen noch innerhalb der EU oder auf erreichbaren Konten zu sichern. Viele dieser Plattformen nutzen Konten bei EU-Banken oder bei Zahlungsdienstleistern mit EU-Niederlassung. Genau hier setzt ein zügig beantragter Vermögensarrest an. Zudem ist zu beachten, dass Plattformen mit angeblichem London-Sitz häufig keine echte physische Präsenz dort haben — die Adressangabe dient der Einschüchterung und Distanzierung. Eine professionelle Adressermittlung kann das klären.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wie Ermittlungen bei Auslandsbezug strukturiert werden, finden Sie in unserem Artikel zu Europol und internationaler Krypto-Betrugsverfolgung weiterführende Informationen.

Eine erste rechtliche Einschätzung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden — schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de mit kurzer Sachverhaltsschilderung, Datum und Höhe des Schadens.


Beweise sichern: Was Sie jetzt sofort tun sollten

Bevor Sie das erste Anwaltsgespräch führen, sollten Sie alle verfügbaren Beweise eigenständig sichern. Die folgenden Schritte sind unabhängig davon, ob Sie bereits einen Anwalt mandatiert haben, und können entscheidend dafür sein, ob Ihnen später eine erfolgreiche Vermögensrückholung gelingt.

Machen Sie vollständige Screenshots aller Seiten der Plattform nordstate.org, einschließlich der Produktbeschreibungen, der Renditeversprechen, der Angaben zur Bundesnetzagentur-Kooperation und des Impressums. Sichern Sie alle E-Mails, Chatnachrichten und Telefonprotokolle in chronologischer Reihenfolge. Exportieren Sie Ihre Kontoauszüge für alle Zeiträume, in denen Sie Zahlungen geleistet haben. Falls Sie Kryptowerte eingezahlt haben, notieren Sie alle Transaktions-IDs (TXIDs) und Wallet-Adressen. Sichern Sie alle Vertragsunterlagen, Anlagevereinbarungen und Identifikationsdokumente, die Sie der Plattform übermittelt haben.

Nehmen Sie keine weiteren Zahlungen vor — auch nicht für angebliche „Freischaltgebühren“, „Steuerzahlungen“ oder „Auszahlungsgebühren“. Diese sind ein weiteres Betrugsmuster (sogenanntes Advance-Fee-Fraud-Schema), das Sie zusätzlich schädigt. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag über KI-gestützte Krypto-Betrugsmaschen und Deepfake-Phishing 2026, um weitere Eskalationsmuster zu erkennen.

Informieren Sie Ihre Hausbank über den Vorfall, damit diese Ihre Konten auf ungewöhnliche Aktivitäten überwachen kann. Wenn Sie Ausweisdokumente hochgeladen haben, stellen Sie sicherheitshalber einen Antrag auf Identitätssicherung beim Bundeszentralregister und informieren Sie das Einwohnermeldeamt. Melden Sie den Vorfall außerdem der Verbraucherzentrale Ihrer Region sowie der Bundeszentrale für politische Bildung, die entsprechende Aufklärungsressourcen bereitstellt. Jede Meldung trägt dazu bei, dass andere Anleger gewarnt werden, bevor sie denselben Fehler machen.


Mandats-Hinweis: So arbeiten wir in diesen Fällen

Die Kanzlei Rexus Recht verfolgt in Fällen wie nordstate.org einen strukturierten Ansatz: Zunächst wird der Sachverhalt anhand der von Ihnen übermittelten Unterlagen rechtlich bewertet. Dabei wird geprüft, welche Anspruchsgrundlagen konkret greifen, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist, und ob eine Bank oder ein Zahlungsdienstleister für das Weiterleiten von Geldern haftbar gemacht werden kann. Im zweiten Schritt werden — sofern noch nicht geschehen — zügig alle Sicherungsmaßnahmen eingeleitet: Chargeback-Antrag, Vermögensarrest-Antrag, Blockchain-Tracing. Im dritten Schritt werden alle Erkenntnisse zu einer vollständigen rechtlichen Dokumentation zusammengefasst, die für Behörden, Staatsanwaltschaft und Gericht aufbereitet ist.

Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M., ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und zertifizierte Expertin für Kryptowerte und Steuern. Sie berät Geschädigte aus dem gesamten deutschsprachigen Raum und koordiniert bei Bedarf die Zusammenarbeit mit Behörden in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie Drittstaaten wie dem Vereinigten Königreich. Das auf Fake-Trading-Urteile und Krypto-Kapitalmarktrecht spezialisierte Team kennt die typischen Konstruktionsmuster solcher Plattformen und weiß, wo Vermögen häufig versteckt wird.

Wenn Sie sich fragen, ob Ihr Fall ausreichend komplex oder der Schaden hoch genug ist, um eine Kanzlei einzuschalten: Die Erfahrung aus zahlreichen abgeschlossenen Mandaten zeigt, dass auch vermeintlich aussichtslose Fälle zu teilweisen oder vollständigen Rückflüssen geführt haben, wenn frühzeitig gehandelt und die richtigen Sicherungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Entscheidend ist nicht allein die Schadenshöhe, sondern die Qualität der Beweisführung und die Schnelligkeit der ersten Reaktion. Zögern Sie daher nicht, sich zu melden — selbst wenn Sie unsicher sind, ob eine Mandatierung in Ihrem Fall sinnvoll ist.

„Wenn Sie Opfer von Krypto-Betrug geworden sind, zählt jede Stunde. Sichern Sie Ihre Beweise und lassen Sie Ihren Fall von einer spezialisierten Kanzlei analysieren. Kontaktieren Sie uns unter kryptoschaden@rexus-recht.de — Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden.“
— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern


Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein „Solar-Direktinvestment“ rechtlich?

Der Begriff „Solar-Direktinvestment“ ist keine geschützte oder legal definierte Produktkategorie. Rechtlich kann ein solches Produkt — je nach Ausgestaltung — als Vermögensanlage nach dem VermAnlG, als Wertpapier nach dem WpHG oder als kollektive Anlage nach dem KAGB einzustufen sein. In jedem Fall bestehen Prospekt- und Erlaubnispflichten. Wird das Produkt mit einer Kryptowerte-Komponente kombiniert, tritt die MiCAR-Lizenzpflicht (CASP-Lizenz) hinzu. Fehlen diese Genehmigungen — wie im Fall nordstate.org —, ist das Anbieten des Produkts unerlaubt. Bei Wertpapiercharakter ist zusätzlich der Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB einschlägig, wenn dabei unrichtige vorteilhafte Angaben gemacht wurden.

Warum darf die Bundesnetzagentur nicht als Aufsicht für eine Krypto-Anlage zitiert werden?

Die Bundesnetzagentur ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Ihr gesetzlicher Auftrag umfasst die Regulierung von Telekommunikation, Post, Eisenbahn und Energieinfrastruktur. Sie hat keine gesetzliche Zuständigkeit für die Zulassung, Überwachung oder Absicherung von Kapitalanlageprodukten, Kryptowerten oder Finanzdienstleistungen. Diese Aufgaben liegen bei der BaFin. Eine Plattform, die die Bundesnetzagentur als Kooperationspartner für ein Finanzprodukt nennt, macht eine sachlich falsche Angabe — was als Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB zu werten ist und eine arglistige Täuschung nach § 123 BGB darstellen kann.

Welche Rolle spielt das KMAG in diesem Fall?

Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) ist das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Verordnung MiCAR. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland angeboten werden dürfen, und definiert die Befugnisse der BaFin bei Verstößen. § 10 Abs. 7 KMAG begründet die Mitteilungsbefugnis der BaFin gegenüber der Öffentlichkeit bei unerlaubten Kryptowerte-Diensten. Im Fall nordstate.org stützte die BaFin ihre Warnung erstmals ausdrücklich auf diese Norm — ein Signal, dass die Behörde den KMAG-Vollzug nun systematisch betreibt. Für Geschädigte bedeutet das, dass Ansprüche künftig auch explizit auf KMAG-Verstöße gestützt werden können.

Wie hole ich mein Geld zurück, wenn der Betreiber in London sitzt?

Da das Vereinigte Königreich seit dem Brexit ein Drittstaat ist, entfällt die automatische Vollstreckung europäischer Urteile in Großbritannien. Sie sollten daher parallel auf mehreren Ebenen vorgehen: Chargeback bei Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenanbieter (zeitkritisch, meist 120 Tage Frist), Antrag auf Vermögensarrest nach § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO gegenüber noch in der EU greifbaren Vermögenswerten, Blockchain-Tracing zur Identifikation von Krypto-Wallets und deren möglicher Sicherstellung sowie internationale Rechtshilfe über Staatsanwaltschaft und Europol. Je schneller Sie handeln, desto höher ist die Chance, Vermögen zu sichern, bevor es verschoben wird.

Welche Beweise sichere ich vor dem ersten Anwaltstermin?

Sichern Sie vollständige Screenshots aller Plattformseiten inklusive Datum und URL, alle Kommunikation (E-Mails, Chats, SMS, Telefon-Mitschnitte soweit erlaubt), alle Kontoauszüge und Kryptowerte-Transaktionsbelege mit TXID und Wallet-Adressen, alle Vertragsunterlagen und Identifikationsdokumente, die Sie übermittelt haben, sowie etwaige Werbematerialien und Renditeversprechen. Bewahren Sie diese Unterlagen strukturiert und unveränderlich auf — idealerweise als zeitgestempelte PDF-Dateien. Unterlassen Sie jegliche weiteren Zahlungen an die Plattform, da diese ausnahmslos Teil weiterer Betrugshandlungen sind.