Die japanische FSA warnt vor MYFX Markets und der Gruppenstruktur unter myfxmarkets[.]com. Zahlungen sollten zunächst gestoppt werden.

Wer nach MYFX Markets sucht, stößt auf eine Warnung der japanischen Finanzaufsicht FSA. Die FSA führt den Auftritt unter myfxmarkets[.]com in der IOSCO I-SCAN-Datenbank und benennt dabei eine Gruppenstruktur, die über Australien, die Komoren und weitere Jurisdiktionen reicht.

Was hat die FSA Japan zu MYFX Markets festgestellt?

Der Eintrag der FSA vom 24. Juli 2026 (IOSCO I-SCAN Warning-ID 55335) nennt drei verknüpfte Bezeichnungen: MYFX Markets Pty Ltd (Australien), MYFX Group (Komorenverbund) und MYFX GROUP LIMITED. Die Warnung bezieht sich auf die japanische Zulassungspflicht für FX-Anbieter, die Kunden in Japan werben oder betreuen. Der Eintrag belegt, dass die Gruppe für diese Tätigkeit in Japan keine Zulassung besitzt.

Warum ist die Gruppenstruktur für Betroffene relevant?

Die Kombination aus einer australischen Pty-Ltd-Gesellschaft, einer Komoren-Gruppe und einer weiteren „Limited“-Gesellschaft ist bei internationalen FX-Anbietern ein typisches Muster. Es erlaubt dem Betreiber, Kunden aus verschiedenen Ländern gegenüber jeweils der Gesellschaft aufzutreten, die dort am wenigsten reguliert ist. Für deutsche Betroffene bedeutet das: Der tatsächliche Vertragspartner könnte je nach Zahlungsweg und Kundenkommunikation eine andere Gesellschaft der Gruppe sein als die, die auf der Website prominent genannt wird.

Bei mehrschichtigen Gruppenstrukturen mit Komoren-Beteiligung ist zu beachten, dass die Komoren keine ausreichenden Aufsichtsstandards für FX-Broker haben und international regelmäßig auf Warnlisten stehen. Eine „Komoren-Lizenz“ wird von serioesen Aufsichtsbehörden nicht als vollwertige Regulierung anerkannt. Für deutsche Betroffene ist deshalb maßgeblich, welche Gesellschaft im konkreten Vertragsverhältnis genannt wurde — nicht welche Lizenz auf der Website prominent beworben wird.

Welche Domain nennt die FSA genau?

Amtlich genannt ist myfxmarkets[.]com — mit dem japanischen Sprachpfad /ja. Andere Endungen oder Subdomains sind in der Fundstelle nicht aufgeführt und dürfen nicht ohne weiteres mit der Warnung gleichgesetzt werden. Für die eigene Zuordnung ist entscheidend, ob der Kontakt exakt über myfxmarkets[.]com lief.

Was bedeutet die Warnung für deutsche Anleger?

Die FSA-Warnung ist primär ein aufsichtsrechtliches Signal für den japanischen Markt. Für deutsche Anleger folgt daraus: Wer über myfxmarkets[.]com in Kontakt kam, hat einen Anbieter erreicht, der von einer anerkannten G7-Aufsicht als unreguliert eingestuft wird. Für die deutsche Anspruchslage ist entscheidend, welcher Gruppenteil im konkreten Vertragsverhältnis auftrat und welche deutsche Bank oder welcher deutsche Krypto-Dienstleister die Zahlungen weitergeleitet hat.

Welche Belege sind bei einer Gruppenstruktur zentral?

Zentral sind: Screenshots der Website myfxmarkets[.]com einschließlich Impressum und AGB, alle Chat- und E-Mail-Verläufe mit den behaupteten Ansprechpartnern, die konkret genannte Vertragspartei in Rechnungen oder Onboarding-Dokumenten, sämtliche Zahlungsbelege einschließlich Empfänger-IBAN oder Wallet-Adresse, die im Kundenportal angezeigten Kontostände sowie die eingereichten KYC-Unterlagen. Bei mehrschichtigen Gruppenstrukturen ist es besonders wichtig, jede Bezeichnung zu dokumentieren, die der Anbieter im Kontakt verwendet hat.

Was wird bei einer anwaltlichen Fallanalyse geprüft?

Geprüft wird, welche der drei genannten Gruppenbezeichnungen im konkreten Vertragskontakt tatsächlich verwendet wurde, welche Empfängerbank oder Wallet-Adresse in den Zahlungsbelegen genannt ist, ob die deutsche Ausgangsbank ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen ist, welche weiteren Beteiligten in der Zahlungskette identifizierbar sind und welche Schritte rechtlich sinnvoll erscheinen. Die Prüfung möglicher Ansprüche gegen Banken und Zahlungsdienstleister ist bei internationalen FX-Gruppenstrukturen eine typische Zugriffslinie, weil häufig die Empfängerbank in einer Drittlands-Jurisdiktion liegt, während die Ausgangsbank in Deutschland reguliert und greifbar ist.

Wenn Sie bei MYFX Markets, MYFX Group oder MYFX GROUP LIMITED über myfxmarkets[.]com Kontakt hatten, eingezahlt oder Ausweisdaten übermittelt haben, leisten Sie zunächst keine weitere Zahlung. Sichern Sie sämtliche Überweisungsbelege einschließlich Empfängerbank und IBAN, die vollständige Kommunikation, alle Rechnungen und Vertragsdokumente sowie die eingereichten KYC-Unterlagen. Geprüft wird, welche Gruppengesellschaft tatsächlich als Vertragspartner auftrat, welche Empfängerbank beteiligt war und ob die Sorgfaltspflichten der deutschen Ausgangsbank gewahrt wurden.

Fall über kryptoschaden.de übermitteln
kontakt@rexus-recht.de

Bei internationalen FX-Anbieterstrukturen ist die Empfängerbank in den Zahlungsbelegen der erste Ansatzpunkt jeder Anspruchsanalyse. Häufig führt die Zahlung nicht direkt an die beworbene Gesellschaft, sondern an eine zwischengeschaltete Zahlungsagentur in einer Dritt-Jurisdiktion — diese Struktur ist bei einer späteren zivilrechtlichen Prüfung genau zu dokumentieren, weil sich daraus die relevanten Rechtsordnungen und die möglichen Zugriffslinien ergeben.