Das Landgericht Bamberg hat im Februar 2026 den Kopf einer internationalen Bitcoin-Betrugsbande zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Fall gilt als einer der größten Betrugsprozesse in der deutschen Justizgeschichte. Rund 400 Fake-Trading-Plattformen, mindestens 180 Millionen Euro Gesamtschaden weltweit und über 1.000 Geschädigte allein im deutschsprachigen Raum — die Dimensionen dieses Verfahrens zeigen Ihnen, wie industriell organisiert der Krypto-Betrug mittlerweile funktioniert.
Für Sie als Betrugsopfer ist dieses Urteil aus zwei Gründen bedeutsam. Erstens belegt es, dass die deutsche Justiz auch international vernetzte Krypto-Betrüger zur Rechenschaft ziehen kann. Zweitens eröffnet die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 2,4 Millionen Euro einen konkreten Weg zur teilweisen Entschädigung. Wenn Sie durch eine Fake-Trading-Plattform geschädigt wurden, stärkt dieses Urteil Ihre Rechtsposition erheblich.
Der Fall Milton Group — Betrug in industriellem Maßstab
Hinter dem Verfahren vor dem Landgericht Bamberg steht die sogenannte Milton Group, ein international agierendes Betrugsnetzwerk. Der Angeklagte Mikheil B., ein 50-jähriger israelisch-georgischer Staatsangehöriger, entwickelte eine spezielle Betrugssoftware, mit der sich täuschend echt aussehende Trading-Plattformen erstellen ließen. Diese Software stellte er anderen Tätergruppen gegen Bezahlung zur Verfügung — inklusive technischem Support.
Das Ergebnis war ein Betrugsimperium, dessen Ausmaß Sie kennen sollten. Rund 400 Fake-Plattformen liefen mit dieser Technologie. Callcenter in Albanien, Georgien, Nordmazedonien und der Ukraine beschäftigten zeitweise bis zu 600 Mitarbeiter, die systematisch Anleger kontaktierten und zum Investieren in die gefälschten Plattformen drängten. Manipulierte Charts und simulierte Kursentwicklungen gaukten Gewinne vor, die nie existierten.
So funktionierte die Betrugsmasche
Falls Sie sich fragen, wie die Opfer in die Falle gerieten: Sie wurden über betrügerische Werbekampagnen angelockt, häufig unter Missbrauch der Namen prominenter Persönlichkeiten und Politiker. Wer sich auf einer der Fake-Plattformen registrierte, wurde von einem angeblichen Kundenberater aus dem Callcenter kontaktiert. Dieser Berater baute systematisch eine Vertrauensbeziehung auf und empfahl Investitionen in Kryptowährungen oder andere Finanzprodukte.
Die Plattformen zeigten steigende Kurse und scheinbare Gewinne an. Das motivierte die Opfer zu immer höheren Einzahlungen. Ein einzelner Geschädigter aus Österreich verlor auf der Fake-Plattform „CryptoKartal“ innerhalb von sieben Monaten mehr als 11 Millionen Euro. Als Auszahlungen beantragt wurden, kamen Ausreden, zusätzliche Gebühren oder Steuerforderungen. Das investierte Geld war in Wirklichkeit von Anfang an verloren. Wenn Sie solche Anzeichen bei einer Plattform bemerken, sollten Sie sofort jede weitere Zahlung stoppen.
Dieses Muster begegnet Ihnen auch bei den aktuellen Plattformen, vor denen die BaFin warnt. Ob Calculus Investments mit dem CVUZ-TOKEN, Bitwerk mit dem Identitätsmissbrauch oder Gravmor mit der erfundenen Aufsichtsbehörde FINA EU — die Grundstruktur des Betrugs ist seit Jahren dieselbe.
Das Urteil — Was das Gericht entschieden hat
Nach elf Verhandlungstagen unter verschärften Sicherheitsbedingungen fällte das Landgericht Bamberg sein Urteil. Mikheil B. wurde wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in zwei Fällen nach § 263 StGB zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung von Taterträgen in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro gemäß § 73 StGB an.
Der Angeklagte legte vor Gericht ein Teilgeständnis ab. Er räumte ein, für die Leitung verantwortlich gewesen zu sein, und erklärte, ihm sei bewusst gewesen, dass seine Technik missbraucht werden könne. Er habe billigend in Kauf genommen, dass Anleger betrogen werden — ein Eingeständnis, das Ihnen als Geschädigter bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zugutekommt. Die einzuziehenden 2,4 Millionen Euro sind freilich nur ein Bruchteil des nachgewiesenen Schadens von 52 Millionen Euro allein im deutschsprachigen Raum — dennoch eröffnen sie für Sie einen konkreten Entschädigungsanspruch.
Sechs Jahre Ermittlungen und internationale Zusammenarbeit
Die Ermittlungen der bayerischen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Cybercrime dauerten sechs Jahre — ein Zeitraum, der Ihnen verdeutlicht, wie komplex solche Verfahren sind. Aufgrund der internationalen Verflechtungen wurde ein sogenanntes Joint Investigation Team mit Behörden aus Albanien und Georgien gegründet. Bei einer großangelegten Razzia beschlagnahmten die Ermittler 500 Computer, zahlreiche Mobiltelefone und umfangreiche Unterlagen.
Gleichzeitig wurden Vermögenswerte in zweistelliger Millionenhöhe gesichert. Konten wurden eingefroren, Bargeld sichergestellt und Bitcoin-Wallets gesperrt. Der Einsatz von Blockchain-Forensik war dabei entscheidend, um den Geldfluss über verschiedene Kryptowährungen und Länder hinweg nachzuverfolgen — eine Technologie, die auch für Sie als Geschädigter zum entscheidenden Werkzeug werden kann. Im August 2023 wurde Mikheil B. schließlich in Armenien festgenommen und 2024 nach Deutschland ausgeliefert.
Sie haben durch eine betrügerische Plattform Geld verloren? Schildern Sie uns Ihren Fall — unsere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ihre Handlungsoptionen. Schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.
Bedeutung für Betrugsopfer — Warum dieses Urteil Ihnen hilft
Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für alle, die durch eine Fake-Trading-Plattform Geld verloren haben. Es beweist, dass die deutsche Justiz auch bei grenzüberschreitenden Krypto-Betrugsfällen durchgreifen kann und bereit ist, langjährige Haftstrafen zu verhängen. Die Einziehung von Taterträgen gemäß § 73 StGB schafft einen konkreten Entschädigungspool für Geschädigte.
Wenn Sie Opfer einer ähnlichen Plattform geworden sind, können Sie sich im Strafverfahren als Nebenkläger anschließen oder zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB kommen ebenso in Betracht wie Ansprüche aus § 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. Die strafrechtliche Verurteilung stärkt Ihre Position in einem Zivilprozess erheblich.
Parallel sollten Sie prüfen lassen, ob Ihre Bank bei der Überweisung an die betrügerische Plattform ihre Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Die aktuelle Rechtsprechung zur Bankhaftung bei Kryptobetrug zeigt, dass Banken in bestimmten Konstellationen gemäß § 675u BGB haften können, wenn sie Warnpflichten verletzt haben.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie vermuten, auf einer der rund 400 Plattformen der Milton Group Geld verloren zu haben, sollten Sie umgehend handeln. Sichern Sie alle Unterlagen: Screenshots der Plattform, Zahlungsbelege, E-Mail-Verkehr mit den angeblichen Beratern, Wallet-Adressen und alle weiteren Dokumente, die Ihre Einzahlungen belegen.
Erstatten Sie Strafanzeige bei der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Cybercrime. In Bayern ist dies die Zentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, die auch das vorliegende Verfahren geführt hat. Dort kennt man die Strukturen dieses Betrugsnetzwerks bereits im Detail. Eine spezialisierte Kanzlei kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche sowohl straf- als auch zivilrechtlich durchzusetzen und den Anschluss an laufende Verfahren nicht zu verpassen.
Jeder Tag ohne anwaltliche Hilfe kann Ihre Chancen auf Rückholung verschlechtern. Kontaktieren Sie die Kanzlei REXUS jetzt und lassen Sie Ihren Fall von einer spezialisierten Anwältin bewerten. E-Mail: kryptoschaden@rexus-recht.de — oder direkt über das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.
Häufige Fragen (FAQ)
Was hat das Landgericht Bamberg im Bitcoin-Betrugsprozess entschieden?
Das Landgericht Bamberg hat den Hauptangeklagten Mikheil B. im Februar 2026 wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs nach § 263 StGB zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 2,4 Millionen Euro gemäß § 73 StGB angeordnet. Das Verfahren fand unter verschärften Sicherheitsbedingungen statt.
Wie viele Fake-Trading-Plattformen waren an dem Betrug beteiligt?
Rund 400 Fake-Trading-Plattformen wurden mit der vom Angeklagten entwickelten Betrugssoftware betrieben. Der Gesamtschaden wird auf mindestens 180 Millionen Euro weltweit geschätzt. Allein im deutschsprachigen Raum sind über 1.000 Geschädigte bekannt. Ein einzelnes Opfer verlor auf der Fake-Plattform CryptoKartal mehr als 11 Millionen Euro.
Kann ich als Geschädigter einer Fake-Trading-Plattform noch Geld zurückbekommen?
Ja, es gibt mehrere Ansatzpunkte. Die Einziehung von Taterträgen gemäß § 73 StGB schafft einen Entschädigungspool. Zusätzlich kommen zivilrechtliche Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB und § 826 BGB in Betracht. Auch die Bankhaftung gemäß § 675u BGB kann ein wichtiger Hebel sein. Je schneller Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen auf Rückholung.
Was ist die Milton Group und wie hat sie funktioniert?
Die Milton Group war ein international agierendes Betrugsnetzwerk, das über Callcenter in Albanien, Georgien, Nordmazedonien und der Ukraine Anleger systematisch um ihr Geld brachte. Bis zu 600 Mitarbeiter arbeiteten in den Callcentern. Opfer wurden über gefälschte Werbung mit Prominenten angelockt und auf manipulierten Trading-Plattformen zum Investieren gebracht.
Wo kann ich als Geschädigter Strafanzeige erstatten?
Sie können Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle oder direkt bei der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Cybercrime erstatten. Die Zentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat das Verfahren gegen die Milton Group geführt und kennt die Strukturen dieses Netzwerks. Eine spezialisierte Kanzlei kann Sie bei der Formulierung der Anzeige unterstützen und parallel Ihre zivilrechtlichen Ansprüche prüfen.
„400 Plattformen, 180 Millionen Schaden, ein Urteil — die Justiz zeigt, dass Krypto-Betrüger nicht ungestraft davonkommen.“
Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern