⚠️ BaFin-Warnung: green-lmtd.com – Steuerliche Verluste nutzen
Der green-lmtd.com Betrug Steuer-Joker bietet Geschädigten einen oft übersehenen finanziellen Ausweg: den steuerlichen Verlustabzug nach § 22 EStG. Die BaFin hat green-lmtd.com als unlizenzierten Krypto-Anbieter identifiziert. Außerdem lässt sich der erlittene Schaden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen – und reduziert so die finanzielle Last erheblich. Daher sollten Geschädigte beide Wege gleichzeitig verfolgen: die rechtliche Rückforderung und den steuerlichen Joker.
→ Zur offiziellen BaFin-Warnung vor green-lmtd.com
Dieser Artikel erklärt zunächst das Betrugsmuster hinter green-lmtd.com. Darüber hinaus zeigen wir, wie der Steuer-Joker nach § 22 EStG konkret eingesetzt wird. Anschließend erläutern wir, welche weiteren rechtlichen Ansprüche parallel bestehen.
green-lmtd.com Betrug Steuer-Joker – Was die BaFin festgestellt hat
Green-lmtd.com hat Kryptowerte-Dienstleistungen ohne BaFin-Erlaubnis angeboten. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen das KMAG – es ist ein starkes Indiz für ein betrügerisches Geschäftsmodell. Dennoch glauben viele Opfer, ihr Geld sei endgültig verloren. Deshalb ist es wichtig, alle verfügbaren Wege zu kennen – auch den steuerlichen.
Das Betrugsmuster war typisch: Zunächst wurden attraktive Renditen auf einem professionell gestalteten Dashboard angezeigt. Danach stiegen Anleger mit immer größeren Beträgen ein. Sobald jedoch eine Auszahlung beantragt wurde, folgten Ausreden, Gebührenforderungen und schließlich das Verschwinden der Plattform.
§ 22 EStG: Der Steuer-Joker beim green-lmtd.com Betrug
Kryptowährungsgewinne und -verluste werden steuerlich als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG behandelt. Darüber hinaus hat das Finanzgericht München (15 K 2101/22) bestätigt: Verluste durch Krypto-Betrug sind steuerlich absetzbar. Außerdem gilt: Nicht genutzte Verluste können in Folgejahre vorgetragen werden.
- Verlustfeststellung beantragen: Beim zuständigen Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid nach § 10d EStG beantragen. Daher dokumentieren Sie alle Einzahlungsnachweise sorgfältig.
- Anlage SO ausfüllen: In der Steuererklärung unter „sonstige Einkünfte“ den endgültigen Vermögensabgang eintragen. Außerdem die BaFin-Warnung als Nachweis beifügen.
- Verlustverrechnung nutzen: Nicht verrechnete Verluste können mit anderen Einkünften oder zukünftigen Krypto-Gewinnen verrechnet werden. Deshalb ist der Verlustfeststellungsbescheid langfristig wertvoll.
- Kombination mit Rückforderung: Steuerliche Verlustgeltendmachung und zivilrechtliche Rückforderung schließen sich nicht aus. Jedoch muss ein späterer Rückerstattungserlös nachversteuert werden.
REXUS koordiniert beide Wege für Sie – juristisch und steuerlich – für das optimale Gesamtergebnis.
Weitere rechtliche Ansprüche gegen green-lmtd.com
- § 812 BGB (Ungerechtfertigte Bereicherung): Da kein wirksamer Vertrag bestand, sind alle Einzahlungen ohne Rechtsgrund geleistet worden. Daher können Sie diese vollständig zurückfordern.
- § 263 StGB / § 10 KMAG: Das Betreiben ohne Lizenz ist strafbar. Außerdem begründet die BaFin-Warnung eine starke Beweisposition im Zivilprozess.
- MiCAR-Ansprüche: Beteiligte Kryptobörsen haften bei KYC-Verstößen nach Art. 72 ff. MiCAR. Darüber hinaus ermöglicht die Travel Rule Auskunftsansprüche über Transaktionsdaten.
- Chargeback (120 Tage): Bei Kartenzahlung besteht ein direktes Rückbuchungsrecht. Jedoch läuft diese Frist unerbittlich – handeln Sie sofort.
Weiterführende Informationen: BKA sichert Bitcoin-Mixer – Rückforderung für Krypto-Opfer.
Sofortmaßnahmen für green-lmtd.com-Opfer
- Transaktionsnachweise sichern: Alle Einzahlungsbelege, Kontoauszüge und Blockchain-TxIDs dokumentieren. Außerdem Screenshots der Plattform aufbewahren.
- Steuererklärung vorbereiten: Den Schaden in der nächsten Steuererklärung geltend machen. Daher jetzt schon alle Belege für das Finanzamt sammeln.
- Chargeback stellen: Bei Kartenzahlung sofort die Bank kontaktieren. Darüber hinaus schriftlich auf die BaFin-Warnung hinweisen.
- Strafanzeige erstatten: Kostenlos bei der Polizei oder per LKA Online-Wache. Jedoch reicht die Anzeige allein nicht – zivilrechtliche Schritte sind parallel nötig.
Sofortprüfung: green-lmtd.com Betrug Steuer-Joker – Jetzt starten
green-lmtd.com Betrug Steuer-Joker – REXUS analysiert Ihren Fall und zeigt, wie Sie steuerliche und rechtliche Rückforderung optimal kombinieren. Darüber hinaus koordinieren wir alle Ansprüche parallel für das beste Ergebnis. Außerdem gilt: Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen stehen offen.
Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M. – REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft
📧 kryptoschaden@rexus-recht.de
🌐 www.kryptoschaden.de
Dieser Artikel informiert über BaFin-Warnungen und stellt keine Rechtsberatung dar.