Am 9. April 2026 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine offizielle Warnung vor der Free Market 24/7-VitaDomus Projekte KG aus Hamburg veröffentlicht. Der Vorwurf: Das Unternehmen betreibt Bankgeschäfte ohne die gesetzlich erforderliche Erlaubnis und lockt Anleger mit marktunüblich hohen Renditeversprechen. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über Messenger-Dienste wie WhatsApp und Telegram — teilweise sogar durch Dritte. Wenn Sie von diesem Anbieter kontaktiert wurden oder bereits Geld investiert haben, sollten Sie jetzt handeln.

Der hier beschriebene Free Market 24/7 Betrug folgt einem Muster, das die BaFin in ihren Warnungen regelmäßig dokumentiert: ein in Deutschland registriertes Unternehmen ohne Lizenz, unrealistische Renditezusagen und ein digitaler Vertriebsweg, der Nachverfolgung erschwert. Dieser Artikel erklärt die strafrechtliche und zivilrechtliche Lage und zeigt, welche konkreten Schritte Sie als betroffener Anleger einleiten sollten — damit Sie Ihre Chancen auf eine Schadenswiedergutmachung nicht durch Untätigkeit verspielen.


Die BaFin-Warnung vom 9. April 2026 im Überblick

Die Free Market 24/7-VitaDomus Projekte KG ist beim Amtsgericht Hamburg eingetragen — es handelt sich also um eine deutsche Kommanditgesellschaft, nicht um einen anonymen Offshore-Anbieter. Das macht die Warnung der BaFin umso bemerkenswerter: Die Aufsicht beobachtet unerlaubte Bankgeschäfte nämlich nicht nur bei ausländischen Plattformen, sondern auch direkt im Inland. Rechtsgrundlage der Warnung sind § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG).

Die Doppelreferenz auf KWG und KMAG ist dabei kein Zufall. Sie zeigt, dass die BaFin bei den Angeboten nicht nur klassische Einlagen- oder Kreditgeschäfte erkennt, sondern auch Tätigkeiten mit einem Kryptowertebezug — für die nach beiden Regelwerken eine gesonderte Erlaubnis erforderlich gewesen wäre. Das KMAG ist das deutsche Umsetzungsgesetz der europäischen MiCAR-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) und gilt in Deutschland seit Dezember 2024. Wenn Sie Unterlagen zu diesem Unternehmen besitzen — Verträge, Messenger-Nachrichten, Überweisungsbelege —, sollten Sie diese sorgfältig sichern, denn sie sind als Beweismittel im späteren Verfahren unverzichtbar.


Marktunübliche Renditen und stille Beteiligungen: Zwei Warnsignale

Die BaFin hebt in ihrer Warnung zwei Produktmerkmale hervor: Erstens werden Investitionen mit marktunüblich hohen Renditen angeboten. Zweitens werden stille Gesellschaftsbeteiligungen vertrieben. Beide Merkmale zusammen ergeben ein klassisches Betrugsprofil. Marktunübliche Renditen, die kein reguliertes Kreditinstitut realistisch erwirtschaften könnte, sind insbesondere nach ständiger Rechtsprechung ein zentrales Indiz für Täuschungsabsicht im Sinne des § 263 StGB.

Stille Beteiligungen sind eine Anlageform, bei der sich ein Investor am Unternehmen eines anderen beteiligt, ohne nach außen in Erscheinung zu treten. Als stiller Gesellschafter besitzen Sie kein Mitspracherecht bei Geschäftsentscheidungen, können die Verwendung Ihrer Einlage kaum kontrollieren und partizipieren lediglich am Gewinn oder Verlust. Fehlt — wie hier — die regulatorische Aufsicht vollständig, sind die eingesetzten Gelder folglich in der Praxis schwer rückverfolgbar. Im Insolvenzfall werden stille Gesellschafter in der Gläubigerrangfolge deutlich schlechter gestellt als gesicherte Gläubiger. Professionelles Krypto-Tracing mittels Blockchain-Forensik kann in solchen Fällen helfen, den Verbleib Ihrer digitalen Mittel nachzuverfolgen.


Strafrechtliche Konsequenzen für die Betreiber

Der Free Market 24/7 Betrug ist nicht nur eine aufsichtsrechtliche Angelegenheit — er hat erhebliche strafrechtliche Dimensionen. Wer ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt, macht sich nach § 54 KWG strafbar. Dieser Tatbestand ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht und gilt unabhängig davon, ob die handelnden Personen die Erlaubnispflicht kannten — Unwissenheit schützt hier allerdings nicht vor Strafbarkeit.

Hinzu tritt der Betrugsvorwurf nach § 263 StGB: Wer Anleger mit falschen Versprechen über Sicherheit und Rentabilität täuscht und sie dadurch zur Vermögensdisposition veranlasst, erfüllt den Straftatbestand des Betrugs. Da der Vertrieb über WhatsApp und Telegram erfolgte, kommt ergänzend § 263a StGB (Computerbetrug) in Betracht. Über § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO sind Ermittlungsbehörden befugt, Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen — ein Instrument, das im Interesse der Geschädigten eingesetzt wird und deren spätere Entschädigung ermöglicht. Vergleichbare Verfahren zu Messenger-basierten Betrugssystemen sind im Bereich des KI-gestützten Krypto-Betrugs 2026 ausführlich dokumentiert.


Zivilrechtliche Ansprüche: Bankhaftung und Schadensersatz

Neben dem Strafrecht bietet das Zivilrecht betroffenen Anlegern konkrete Anspruchsgrundlagen. Sofern Sie Überweisungen über Ihr Bankkonto an die Free Market 24/7-VitaDomus Projekte KG getätigt haben, sollten Sie die Möglichkeiten einer Bankhaftung bei Kryptobetrug prüfen lassen. Nach § 675u BGB haftet die Bank für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. In bestimmten Fällen können Sie Ihre Bank jedoch zudem in Regress nehmen, wenn sie bei offensichtlich verdächtigen Transaktionen keine angemessene Sicherheitsprüfung vorgenommen hat.

Schadensersatzansprüche entstehen darüber hinaus aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG, da § 32 KWG als Schutzgesetz zugunsten der Anleger eingestuft ist: Wer dieses Schutzgesetz verletzt, haftet Geschädigten auf Ersatz des entstandenen Schadens. Ergänzend kommt § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) in Betracht, wenn nachweisbar ist, dass das Unternehmen von Anfang an auf eine Schädigung der Anleger ausgerichtet war. Schließlich erlaubt § 812 BGB die Rückforderung rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen — ein Anspruch, der entsteht, sobald die versprochene Gegenleistung ausbleibt. Beachten Sie dabei die zivilrechtliche Verjährungsfrist von drei Jahren, die ab Ihrer Kenntnis des Schadens läuft; frühzeitiges anwaltliches Handeln ist daher dringend geboten.


Was Sie jetzt konkret unternehmen sollten

Wenn Sie Geld an die Free Market 24/7-VitaDomus Projekte KG überwiesen haben, sind mehrere sofortige Schritte sinnvoll. Zunächst sollten Sie alle weiteren Zahlungen stoppen — jede zusätzliche Einzahlung erhöht Ihren Schaden. Ebenso wichtig ist das Sichern sämtlicher Kommunikation. Screenshots aus WhatsApp und Telegram, empfangene Dokumente sowie Kontoauszüge sollten Sie unverzüglich an einem sicheren Ort speichern, bevor sie gelöscht werden könnten.

Anschließend empfiehlt sich die Erstattung einer Strafanzeige. Nach § 152 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Sie können die Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Polizeidienststelle einreichen. Über § 170 StPO kann das Verfahren zur Anklageerhebung führen. Parallel dazu ist anwaltliche Beratung dringend geboten. Ein vergleichbarer Fall, bei dem die BaFin ebenfalls auf KWG und KMAG verwies, ist der wefi.co-Betrug — dort konnten Betroffene durch frühzeitiges Handeln noch Gelder sichern.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist Free Market 24/7-VitaDomus seriös?

Nein. Die BaFin hat am 9. April 2026 eine offizielle Warnung vor der Free Market 24/7-VitaDomus Projekte KG aus Hamburg veröffentlicht. Das Unternehmen bietet Bankgeschäfte an, ohne die erforderliche Erlaubnis nach KWG oder KMAG zu besitzen. Eine solche Warnung ist das schärfste Verbraucherschutzinstrument der deutschen Finanzaufsicht. Wenn Sie dort Geld angelegt haben, sollten Sie unverzüglich rechtliche Beratung suchen und keine weiteren Zahlungen leisten.

Warum warnt die BaFin bei Free Market 24/7 auch nach dem KMAG?

Die BaFin stützt ihre Warnung ausdrücklich sowohl auf § 37 Abs. 4 KWG als auch auf § 10 Abs. 7 KMAG. Das KMAG ist das deutsche Umsetzungsgesetz der europäischen MiCAR-Verordnung, die in Deutschland seit Dezember 2024 gilt. Diese Doppelreferenz zeigt, dass die Aufsicht bei den Angeboten von Free Market 24/7-VitaDomus nicht nur klassische Bankgeschäfte erkennt, sondern auch Kryptowerte-Dienstleistungen — für die gleichermaßen keine Erlaubnis vorlag. Für betroffene Anleger bedeutet das eine doppelte regulatorische Verletzung.

Kann ich mein Geld von Free Market 24/7 zurückholen?

Die Möglichkeiten sind real, hängen aber vom Einzelfall ab. In Betracht kommen Ansprüche gegen Ihre Bank aus § 675u BGB, eine strafrechtliche Vermögensabschöpfung nach § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO sowie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG. Sofern Zahlungen über Kryptowährungen erfolgten, bietet professionelles Blockchain-Tracing einen weiteren Ansatz, um Transaktionspfade sichtbar zu machen. Je früher Sie handeln, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, noch verwertbare Vermögenswerte zu sichern.

Was sind stille Gesellschaftsbeteiligungen und warum sind sie so riskant?

Bei einer stillen Gesellschaftsbeteiligung beteiligt sich der Anleger am Unternehmen eines anderen, ohne nach außen sichtbar in Erscheinung zu treten. Er besitzt kein Mitspracherecht und kann die Verwendung seiner Einlage kaum kontrollieren. Im Insolvenzfall wird er in der Gläubigerrangfolge schlechter gestellt als gesicherte Gläubiger. Wenn das anbietende Unternehmen — wie Free Market 24/7-VitaDomus Projekte KG — keine behördliche Erlaubnis besitzt, fehlt zudem jede Aufsicht. Gelder sind dann schwer rückverfolgbar und das Risiko des Totalverlusts erheblich erhöht.

Welche Strafen drohen den Betreibern von Free Market 24/7-VitaDomus?

Das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften ist nach § 54 KWG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht. Die versprochenen marktunüblichen Renditen ohne reale Grundlage begründen den Verdacht auf Betrug nach § 263 StGB. Der Vertrieb über WhatsApp und Telegram eröffnet zusätzlich die Strafbarkeit nach § 263a StGB (Computerbetrug). Darüber hinaus ermöglicht § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO die vollständige Einziehung erlangter Vermögensvorteile — ein Instrument, das unmittelbar dem Schutz der Geschädigten dient.


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— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern

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