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Fairmont International: Betrug? FCA warnt – was zur Polizei?

Fairmont International: Betrug? FCA warnt – was zur Polizei?

Fairmont International Consultancy LLC (fairmontinternationalconsultancy.com) nennt eine Anschrift an der Lexington Avenue in New York, gewarnt hat aber die britische Aufsicht: Die FCA-Warnung vom 28.09.2026 führt die Firma als nicht zugelassen. Wer dort Geld angelegt hat, fragt sich jetzt oft: „Was sage ich der Polizei, ohne mich selbst hineinzureiten?“

Seit dem 28. September 2026 führt die Financial Conduct Authority Fairmont International Consultancy LLC auf ihrer Warnliste. Eine Zulassung der FCA besitzt die Firma demnach nicht. Die Aufsicht hält es für möglich, dass sie ohne die nötige Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet oder bewirbt, auch mit Blick auf britische Kunden. Ihr Rat: keine Geschäfte. Zudem warnt sie ausdrücklich vor Betrug.

Als Kontakt führt sie 599 Lexington Avenue, New York, NY10022, und die Nummer 3158164549; die E-Mail-Adresse gibt sie nur unkenntlich wieder.

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Was die FCA-Warnung zu Fairmont International Consultancy für Sie heißt

Sie heißt zuerst: Britischer Anlegerschutz greift hier nicht. Laut FCA bleibt Kunden der Firma der Weg zum Financial Ombudsman Service versperrt, und auch das Entschädigungssystem FSCS springt nicht ein. Ob die Firma wirklich in New York sitzt, sagt die Warnung nicht. Eine Adresse ist eine Angabe, kein Nachweis.

Für Deutschland gilt ein eigener Maßstab. Bietet jemand hier gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen an, benötigt er eine Erlaubnis der BaFin. Das verlangt das Kreditwesengesetz; für Wertpapierdienstleistungen gilt das Wertpapierinstitutsgesetz. Was das für Ihre Ansprüche bedeutet, erkläre ich im Beitrag zur fehlenden Erlaubnis bei Finanzdienstleistungen.

Vor dem ersten Gespräch: Ordnen Sie Ihre eigene Rolle

Sie sind zunächst Geschädigter. Das bleibt so, solange Sie nur eigenes Geld gezahlt haben. Heikel wird es, sobald Sie mehr getan haben als das. Ich sehe in solchen Fällen ein wiederkehrendes Muster, das keine Feststellung der FCA zu Fairmont ist: Betreiber lassen Anleger Konten bei weiteren Banken eröffnen, fremde Zahlungen annehmen oder Kryptowerte für andere weiterschicken.

Gehen Sie deshalb drei Fragen durch, bevor Sie irgendwo anrufen. Ist auf Ihrem Konto Geld von Unbekannten eingegangen? Hatte jemand Fernzugriff auf Ihren Rechner oder Ihr Onlinebanking? Haben Sie auf Anweisung ein Konto oder eine Wallet eröffnet? Ein Ja ist kein Geständnis. Es verändert aber, wie Sie die folgenden Gespräche führen.

Am Telefon mit der Bank: kurz, sachlich, schriftlich nachgereicht

Beginnen Sie mit dem Satz, der zählt: Sie sind Opfer eines Anlagebetrugs und bitten um sofortigen Rückruf der Zahlung. Nennen Sie Datum, Betrag und die IBAN des Empfängers. Fragen Sie, ob die Bank die Empfängerbank noch heute anschreibt. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Meldung.

Ist fremdes Geld bei Ihnen gelandet, dann sagen Sie das offen. Leiten Sie davon nichts weiter, heben Sie nichts ab. Sperrt die Bank Ihr Konto oder kündigt sie es, ist das zunächst eine Sicherungsmaßnahme und noch keine Feststellung von Schuld. Über eine Verdachtsmeldung darf die Bank Sie nicht informieren. Fragen Sie trotzdem nach dem Grund. Ob die Bank für Ihre eigenen Überweisungen einstehen könnte, beleuchtet der Ratgeber zur Bankhaftung bei Kryptobetrug.

Bei der Polizei: Anzeige erstatten, ohne frei zu erzählen

Schreiben Sie Ihre Anzeige lieber auf, statt sie mündlich zu schildern. Ordnen Sie jede Zahlung zeitlich, legen Sie Kontoauszüge, Chats und E-Mails bei und bleiben Sie bei dem, was Sie belegen können. Vermutungen über die Täter helfen niemandem. Wie eine vollständige Anzeige aussieht, zeigt der Leitfaden zur Strafanzeige bei Anlagebetrug.

Als Zeuge sagen Sie die Wahrheit. Sie dürfen aber Fragen unbeantwortet lassen, deren Antwort Sie selbst in den Verdacht einer Straftat bringen könnte. Betrifft ein Teil Ihres Handelns fremdes Geld oder fremde Konten, dann lassen Sie genau diesen Teil vorab anwaltlich prüfen. Erst danach äußern Sie sich dazu.

Post mit dem Wort „Beschuldigter“ im Briefkasten

Antworten Sie nicht sofort. Ein Anhörungsbogen oder eine Vorladung bedeutet, dass ermittelt wird, nicht, dass etwas feststeht. Ihre Personalien geben Sie an. Zur Sache dürfen Sie schweigen, und dieses Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Lassen Sie über eine Verteidigung Akteneinsicht nehmen.

Erst mit der Akte wissen Sie, was man Ihnen vorwirft. Oft lässt sich dann belegen, dass Sie selbst getäuscht wurden: durch Anweisungen im Chat, gefälschte Verträge, Druck am Telefon. Diese Belege sichern Sie heute, solange Sie noch an sie herankommen.

Gegenüber der Kryptobörse: Herkunft belegen, nichts bewegen

Fragt Ihre Börse nach der Herkunft eingegangener Mittel, antworten Sie schriftlich und mit Nachweisen. Erklären Sie, von welchem Konto das Geld kam und an welche Adresse Sie Coins gesendet haben. Bewegen Sie keine Werte, die nicht Ihnen gehören. Melden Sie der Börse die Transaktions-IDs Ihrer Zahlungen an die Betreiber. Ein gesperrtes Börsenkonto ist ärgerlich. Ein bewegtes fremdes Guthaben wiegt schwerer.

Drei Gespräche, eine Mappe: so gehen Sie vor

Stellen Sie zuerst jede Zahlung an Fairmont International Consultancy LLC ein. Sichern Sie Kontoauszüge, Chatverläufe, Verträge und jede Telefonnotiz mit Datum. Informieren Sie Ihre Bank schriftlich. Erstatten Sie Anzeige als Geschädigter. Lassen Sie jeden Punkt, an dem fremdes Geld oder ein Konto auf Ihren Namen im Spiel war, prüfen, bevor Sie dazu Angaben machen.

Sie haben an Fairmont International Consultancy LLC gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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