BaFin Massenwarnung 2026: Über 100 KI-Betrugsseiten enttarnt – Geld zurück

Über 100 Fake-Handelsplattformen. Ein einziger Satz als Köder: „Es ist Ihre Chance, intelligenter in Deutschland zu handeln.“ Und dahinter: ein industriell aufgezogenes Betrugsnetz, das die Fassade des KI-Booms als Tarnung nutzt. Am 11. März 2026 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Massenwarnung, die in dieser Dimension bislang beispiellos ist – und die zeigt, wie professionell, wie gnadenlos effizient Kriminelle heute vorgehen.

Auch die Plattformreihe migconsults mit dem Slogan Smarter Trading wurde von der BaFin gewarnt. Lesen Sie auch über aktuelle Zahlen zum KI-gestützten Krypto-Betrug 2026

Wenn Sie auf einer dieser Plattformen Geld investiert haben, lesen Sie diesen Artikel bis zum Ende. Er erklärt, was passiert ist, welche Rechte Sie haben – und wie Sie mit anwaltlicher Unterstützung konkrete Schritte einleiten können, um Ihr Geld zurückzuholen.

BaFin Massenwarnung 2026: Was ist passiert?

Die BaFin warnte am 11. März 2026 in einer einzigen Mitteilung vor mehr als 200 nahezu identischen Webseiten. Das ist keine gewöhnliche Verbraucherwarnung – das ist ein Paukenschlag. Hinter all diesen Seiten steckt nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht dasselbe Schema: Unbekannte Betreiber ohne jegliche behördliche Erlaubnis bieten Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Keine Impressumspflicht eingehalten. Dazu: keine BaFin-Lizenz. Und: keine behördliche Kontrolle.

Der Wortlaut der BaFin-Warnung ist eindeutig: Die Betreiber dieser Seiten werden nicht von der BaFin beaufsichtigt, und die Websites verfügen über kein Impressum. Die rechtliche Grundlage der Warnung: § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) – die 2024 in Kraft getretene deutsche Umsetzung der europäischen MiCAR-Verordnung.

Das gemeinsame Erkennungszeichen: KI im Domainnamen

Was diese Betrugswelle besonders kennzeichnet: Ein auffällig hoher Anteil der Domains enthält explizit auf Künstliche Intelligenz hinweisende Kürzel – „-ki.de“, „-ai.de“ oder „-gpt.de“. Beispiele aus der BaFin-Liste (Auswahl):

  • areonpro-ki.de
  • averlaxino-ki.de
  • baratonoravarol-ki.de
  • blayrixnodegpt.de
  • bullbittrade-ki.de
  • deutschlandinvestiert-ki.de
  • finvexo-ki.de
  • goldenvex-ki.de
  • handluxgpt-ki.de
  • ki-handelssoftware.de
  • neuro-kapital.de
  • photonsync-ai.de
  • pureprofit-ki.de
  • quantexdeutschland.com
  • revaloninvest-ai.de
  • sonnenafinitor-ki.de
  • voltaraflex-ki.de
  • zelytrionex-ai.de

Besonders perfide: Domains wie deutschlandinvestiert-ki.de oder ki-handelssoftware.de suggerieren offizielle oder staatlich anmutende Seriosität. Der KI-Begriff dient einzig und allein als Vertrauenstrick – ein digitales Statussymbol, das Kompetenz und Innovation vortäuscht.

Die BaFin weist zudem auf einen möglichen Zusammenhang zu weiteren Websites hin, die gleiche Namensbestandteile in ihren Domains verwenden. Die tatsächliche Zahl der betroffenen Plattformen dürfte also noch höher liegen. Diese Liste wird laufend erweitert.

Herausragende Verbindung: katophlepro-ki.de

Besonders relevant für Mandanten unserer Kanzlei: katophlepro-ki.de erscheint direkt in der BaFin-Warnliste. Zu dieser Plattform hat kryptoschaden.de bereits umfassend berichtet. Wenn Sie dort investiert haben, besteht nun durch die offizielle BaFin-Warnung eine noch klarere Rechtslage für Ihre Schadenersatzansprüche. Lesen Sie unseren ausführlichen Bericht zum KatophlePro Betrug und der Haftung von Influencern.

Das KI-Betrugsschema: Wie die Täter systematisch vorgehen

Kryptobetrug mit KI-Branding folgt einem präzisen Drehbuch. Wer das Schema kennt, erkennt die Falle – bevor es zu spät ist.

Phase 1: Der erste Kontakt und das KI-Versprechen

Der erste Kontakt kommt meist über soziale Medien – Instagram, Facebook, Telegram oder WhatsApp. Manchmal ist es eine Werbeanzeige mit einem prominenten Gesicht (das nie zugestimmt hat), manchmal eine Direktnachricht von einem vermeintlichen „Finanzberater“. Die Botschaft ist immer ähnlich: Eine revolutionäre KI-Trading-Software analysiere den Markt in Echtzeit und erwirtschafte zweistellige Renditen pro Monat – automatisch, risikolos, exklusiv.

Diese Deepfake-Videos und KI-generierten Testimonials, die reale Personen fälschlicherweise als Fürsprecher darstellen, haben wir bereits in unserem Bericht über den MORRISONBOOST KI Deepfake-Betrug detailliert analysiert. Die technische Qualität dieser Fakes hat sich in kurzer Zeit dramatisch verbessert.

Phase 2: Die Plattform und die frühen „Gewinne“

Nach der Registrierung erhält das Opfer Zugang zu einer optisch aufwendig gestalteten Trading-Plattform. Ein persönlicher „Broker“ steht per Telefon oder Chat zur Verfügung. Die ersten Einzahlungen – meist zwischen 250 und 500 Euro – zeigen schnell „Gewinne“. Das Dashboard leuchtet grün. Die KI „arbeitet“. Vertrauen entsteht.

Was das Opfer nicht weiß: Diese Zahlen sind frei erfunden. Die Plattform ist eine Kulisse. Das Geld ist in dem Moment verloren, in dem es überwiesen wurde.

Phase 3: Druck, Nachzahlungen und der Recovery Scam

Sobald das Opfer Geld auszahlen möchte, beginnt die eigentliche Betrugsphase. Plötzlich sind „Steuern“ fällig, dann „Verifizierungsgebühren“, dann „Sicherheitsdepots“. Wer nicht zahlt, verliert angeblich alles. Wer zahlt, verliert trotzdem alles – nur langsamer.

Und dann gibt es noch eine zweite Ebene: den Recovery Scam. Opfer, die bereits Geld verloren haben, werden erneut kontaktiert – diesmal von angeblichen „Rückholspezialisten“ oder „Behördenvertretern“, die versprechen, das verlorene Geld zurückzubeschaffen. Gegen Vorauszahlung. Ein Mann aus dem Raum Heilbronn verlor auf diese Weise über 500.000 Euro – zunächst durch eine Fake-Handelsplattform, dann durch den anschließenden Recovery Scam, bei dem er immer neue „Gebühren“ und „Versicherungen“ zahlen musste, bis das Geld über Bitcoin-Wallets verschwunden war.

Dieser Fall – dokumentiert von SWR Aktuell – steht exemplarisch für ein Muster, das die Kanzlei REXUS in zahlreichen Mandaten kennt: Der eigentliche Schaden entsteht oft nicht durch eine einzige Transaktion, sondern durch das sukzessive Ausbluten über Monate.

Aktuelle Parallele: FBI-Razzia im März 2026

Dass Kryptokriminalität keine Bagatelle ist, unterstreicht eine Meldung aus dem März 2026: Das FBI verhaftete in einer internationalen Operation John Daghita auf der Karibikinsel Saint Martin – gemeinsam mit der französischen Gendarmerie. Der Vorwurf: Diebstahl von über 46 Millionen Dollar in Kryptowährung aus von der US-Behörde US Marshals Service verwalteten Sicherstellungswallets. Daghita flog auf, weil er sich in einem aufgezeichneten Telegram-Chat damit brüstete, Millionenbeträge zwischen Wallets zu verschieben. Ein On-Chain-Ermittler folgte der Spur – der Rest ist Verhaftungsgeschichte. Die Meldung dokumentiert Finanzgeflüster.de. Was dieser Fall zeigt: Kryptotransaktionen sind nachverfolgbar – und Täter können gestellt werden, egal wo sie sich verstecken.

Diese Plattformen stehen auf der BaFin-Warnliste (Auswahl)

Die vollständige Liste der BaFin umfasst weit über 200 Domains. Im Folgenden eine Auswahl auffälliger Plattformen mit Bezug zu Deutschland (.de-Domains), die besonders häufig aufgerufen werden:

Domain Auffälliges Merkmal
katophlepro-ki.de Bereits Gegenstand eigener Kanzlei-Berichterstattung – jetzt offiziell von BaFin gewarnt
deutschlandinvestiert-ki.de Suggeriert staatliche Legitimität durch „Deutschland“-Bezug
neuro-kapital.de KI-Konnotation durch „Neuro“-Präfix
quantexdeutschland.com Kombination aus Quanten-Technologie und deutschem Markt
bundesrendite.com „Bundes“-Präfix täuscht staatliche Anlageform vor
volkskapital.net Anspielung auf Volksbanken-Markenvertrauen
ki-handelssoftware.de Direkter KI-Handelssoftware-Bezug, klingt nach seriösem Fintech
handluxgpt-ki.de Verbindet Handels-Branding mit „GPT“ (ChatGPT-Assoziation)
swissdefi-app.de Täuscht Schweizer Seriosität und DeFi-Expertise vor
nordwertcapital.com Nordisches Branding soll Vertrauen signalisieren
pureprofit-ki.de Verspricht „reinen Gewinn“ durch KI
photonsync-ai.de Pseudotechnologischer Markenkern
dragonwealth.de Aggressive „Reichtum“-Positionierung
credvongptai.de GPT + AI + Kredit – dreifacher Vertrauenstrick
swift-valrtrade.de Täuscht SWIFT-Bankverbindung vor
sofortigersaimex.de „Sofortig“ suggeriert schnelle Gewinne
geldmaxperigee.de „Geldmax“ – maximale Rendite-Versprechen
bestandigkapital.net „Beständig“ täuscht Stabilität und Langfristigkeit vor
traders-club24.de Klingt nach etabliertem Händlernetzwerk
finanzfokus-ai.net Fokus auf deutschen Finanzmarkt kombiniert mit KI

Wichtiger Hinweis: Falls Sie den Namen einer Plattform, auf der Sie investiert haben, in dieser Liste nicht finden, bedeutet das nicht, dass sie legitim ist. Die BaFin erweitert ihre Warnung laufend. Prüfen Sie jede Plattform in der BaFin-Unternehmensdatenbank. Und lesen Sie unsere Analyse zum uk-trd Betrug und BaFin-Warnung – ein weiteres Beispiel für Plattformen, die trotz fehlendem Impressum und ohne Erlaubnis aktiv waren.

Ihre Rechte als Geschädigter – so holen Sie Ihr Geld zurück

Das Geld ist weg – aber das muss nicht das letzte Wort sein. Das deutsche Recht bietet mehrere Angriffspunkte. Entscheidend ist, dass Sie schnell handeln.

Schadenersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG

Wer ohne BaFin-Erlaubnis Finanzdienstleistungen erbringt, verstößt gegen § 32 KWG. Diese Norm ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. Das bedeutet: Jeder, der durch diesen Verstoß einen Schaden erlitten hat, kann Schadenersatz verlangen – unmittelbar von den Betreibern der Plattform, aber auch von natürlichen Personen, die in die Tathandlungen eingebunden waren (z.B. Werbepartner, Influencer, Vermittler).

Bankhaftung: Wann haftet Ihre Bank?

Mehr dazu, wann Ihre Bank für solche Fälle haftet, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Bankhaftung bei Kryptobetrug.

Viele Opfer fragen sich, ob die Bank hätte eingreifen müssen. Das ist keine unrealistische Hoffnung. Nach § 675u BGB haftet die Bank für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Komplizierter ist es bei Überweisungen, die das Opfer selbst bestätigt hat – hier prüfen wir in jedem Einzelfall, ob die Bank ihre Warnhinweis- und Überwachungspflichten verletzt hat. Gerade bei auffälligen Überweisungsmustern in das Ausland oder an Kryptobörsen können solche Pflichtverletzungen vorliegen. Wie diese Haftungsfragen bei deutschen Kreditinstituten konkret aufgerollt werden, erläutern wir in unserem Artikel zur Sparkasse-Haftung beim Kryptobetrug.

Chargeback bei Kreditkartenzahlung

Wenn Sie per Kreditkarte eingezahlt haben, besteht die Möglichkeit eines Chargeback – einer Rückbuchung durch das Kreditkartenunternehmen (Visa, Mastercard). Dieser Anspruch besteht in der Regel innerhalb von 120 Tagen nach der Transaktion und setzt voraus, dass keine Gegenleistung erbracht wurde. Handeln Sie zügig – die Fristen sind kurz.

Blockchain-Forensik und Wallet-Tracing

Für eine professionelle Auswertung empfehlen wir Krypto Tracing: So verfolgen Experten gestohlene Kryptowährungen durch spezialisierte Blockchain-Forensiker.

Kryptowährungen sind nicht so anonym, wie viele Täter glauben. Jede Transaktion ist dauerhaft in der Blockchain gespeichert. Mit Hilfe von Blockchain-Forensik und Wallet-Tracing lassen sich Geldflüsse rekonstruieren, Täterstrukturen aufdecken und – in Verbindung mit behördlichen Maßnahmen – Vermögenswerte lokalisieren und einfrieren. Wie solche Ermittlungen in Deutschland ablaufen und welche Rolle das BKA dabei spielt, lesen Sie in unserem Beitrag zur BKA-geführten Bitcoin-Mixer-Rückgewinnung.

Strafanzeige und Vermögensabschöpfung

Eine Strafanzeige ist nicht nur ein Akt der Gerechtigkeit – sie ist ein strategisches Werkzeug. Denn erst mit laufenden Strafermittlungen greift die staatliche Vermögensabschöpfung nach §§ 73 ff. StGB i.V.m. § 111b StPO. Behörden können damit kriminell erworbene Vermögenswerte beschlagnahmen und einfrieren – auch wenn sie bereits ins Ausland transferiert wurden. In Verbindung mit zivilrechtlichen Maßnahmen entsteht so ein doppelter Druck auf die Täter.

Parallel dazu sollte eine Meldung an die BaFin erfolgen (Verbraucherbeschwerde) sowie – bei grenzüberschreitenden Fällen – eine Beschwerde bei der zuständigen europäischen Aufsichtsbehörde.

Sofortmaßnahmen: Was Sie JETZT tun müssen

Wenn Sie von der BaFin Massenwarnung 2026 betroffen sind und Opfer einer der genannten Plattformen wurden oder den Verdacht haben, betrogen worden zu sein, gibt es fünf Maßnahmen, die Sie sofort einleiten sollten – noch bevor Sie uns kontaktieren:

Checkliste für Betroffene (5 Schritte)

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten.
    Egal welchen Druck die „Plattform“ ausübt, egal welche Drohungen kommen, egal wie überzeugend die Argumente klingen: Zahlen Sie keine Cent mehr ein. Jede weitere Zahlung vergrößert nur den Schaden.
  2. Alle Beweise sofort sichern.
    Screenshots der Plattform, Kontoverläufe, Chatnachrichten, E-Mails, Telefonnummern, Namen der „Berater“ – alles sichern, bevor die Täter Spuren verwischen. Unsere detaillierte Beweissicherungs-Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch diesen Prozess.
  3. Bank sofort informieren.
    Kontaktieren Sie Ihre Bank, schildern Sie den Betrug und fragen Sie explizit nach Chargeback-Möglichkeiten sowie nach einer vorläufigen Sperre für weitere Transaktionen an die betreffenden Empfängerkonten.
  4. BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen.
    Prüfen Sie unter bafin.de/Unternehmensdatenbank, ob die Plattform eine Erlaubnis besitzt. In nahezu allen Fällen, die wir betreuen, ist das Ergebnis: keine Erlaubnis.
  5. Anwältin kontaktieren – kostenfreie Erstprüfung.
    Je früher anwaltliche Unterstützung einsetzt, desto besser sind die Chancen auf Rückgewinnung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche und kostenfreie Erstprüfung Ihres Falles.

Ein aktuelles Beispiel unterstreicht die Dringlichkeit: Ein 66-jähriger Mann aus Gerstenberg (Landkreis Altenburger Land, Thüringen) verlor durch Kryptobetrug über soziale Medien eine sechsstellige Summe. Die Kriminalpolizei Gera ermittelt – aber ohne anwaltliche Begleitung bleiben zivilrechtliche Ansprüche häufig ungenutzt, wie ZEIT ONLINE am 9. März 2026 berichtete.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die BaFin Massenwarnung 2026?

Die BaFin Massenwarnung 2026: Am 11. März 2026 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Verbraucherwarnung vor mehr als 200 nahezu identischen Webseiten, die ohne behördliche Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Diese Seiten werben einheitlich mit dem Slogan „Es ist Ihre Chance, intelligenter in Deutschland zu handeln“ und nutzen häufig KI-bezogene Begriffe wie „-ki“, „-ai“ oder „-gpt“ in ihren Domainnamen. Die Warnung basiert auf § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 KMAG. Die vollständige Liste ist auf der BaFin-Website einsehbar.

Kann ich mein Geld von einer KI-Betrugsplattform zurückholen?

In vielen Fällen ja – auch wenn es keine Garantie gibt. Mögliche Wege sind: Schadenersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG gegen die Betreiber und beteiligte Dritte (z.B. Influencer oder Vermittler); Bankhaftung nach § 675u BGB oder wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten; Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen (innerhalb von 120 Tagen); Blockchain-Forensik zur Rückverfolgung von Kryptotransaktionen; sowie staatliche Vermögensabschöpfung im Rahmen von Strafverfahren nach §§ 73 ff. StGB. Entscheidend ist schnelles Handeln und vollständige Beweissicherung.

Wie erkenne ich eine Fake-KI-Trading-Plattform?

Typische Warnsignale: (1) Kein Impressum oder ein offensichtlich gefälschtes Impressum; (2) KI-Begriffe wie „GPT“, „AI“ oder „KI“ im Domainnamen ohne substanziellen technischen Hintergrund; (3) Versprechen überdurchschnittlich hoher Renditen bei minimalem Risiko; (4) Ein persönlicher „Broker“ drängt auf schnelle Einzahlungen; (5) Auszahlungen werden blockiert und hängen von weiteren Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen ab; (6) Die Plattform ist nicht in der BaFin-Unternehmensdatenbank gelistet; (7) Werbung über soziale Medien mit Promi-Endorsements. Prüfen Sie jede Plattform, bevor Sie Geld einzahlen, unter bafin.de/Unternehmensdatenbank.

Haftet meine Bank, wenn sie eine verdächtige Überweisung nicht gestoppt hat?

Eine Bankhaftung ist möglich, aber von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen haftet die Bank nach § 675u BGB. Schwieriger – aber nicht ausgeschlossen – ist die Haftung bei Überweisungen, die das Opfer selbst bestätigt hat. Hier kann eine Verletzung der bankseitigen Sorgfaltspflichten relevant sein, etwa wenn auffällige Transaktionsmuster auf Betrug hingedeutet haben und die Bank keine Warnhinweise gegeben hat. Diese Fragen prüfen wir für Sie individuell innerhalb von 24h im Rahmen einer Erstberatung.

Was ist ein Recovery Scam – und wie erkenne ich ihn?

Ein Recovery Scam (Rückholbetrug) ist eine zweite Betrugsebene, die gezielt Opfer von Kryptobetrug anspricht. Die Täter geben sich als „Spezialisten für die Rückgewinnung verlorener Kryptowerte“, als Anwälte, Behördenvertreter oder Ermittler aus und versprechen, das verlorene Geld zurückzuholen – gegen eine Vorauszahlung. Diese Zahlung ist jedoch verloren, sobald sie getätigt wird. Erkennungszeichen: Kontaktaufnahme per unbekannter Telefonnummer oder Messenger; Forderung nach Vorauszahlung; fehlende Zulassung als Anwalt oder Behörde; Zeitdruck. Im Zweifel: Recherchieren Sie den Namen der Person oder Firma unabhängig und wenden Sie sich ausschließlich an zugelassene Rechtsanwälte.

Was kostet die Erstprüfung bei der Kanzlei REXUS?

Die Erstprüfung Ihres Falles durch Anwältin Anna O. Orlowa, LL.M., Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist vollständig unverbindlich innerhalb von 24h. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten, ohne dass Ihnen daraus Kosten entstehen. Schreiben Sie uns an kontakt@rexus-recht.de mit dem Betreff „KI-Betrug BaFin“ oder nutzen Sie das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.

Was bedeutet MiCAR und das KMAG für Betrugsopfer?

Seit dem 30. Dezember 2024 gilt in Deutschland das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) – die nationale Umsetzung der europäischen MiCAR-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation). Dieses Gesetz schafft erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Kryptowerte-Dienstleistungen und ist für Betrugsopfer aus mehreren Gründen relevant:

Erstens unterliegen Kryptowerte-Dienstleister nun einer expliziten Erlaubnispflicht nach § 10 KMAG. Wer ohne diese Erlaubnis tätig wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 5 Millionen Euro sanktioniert werden kann. Die BaFin kann den Betrieb sofort untersagen – und tut das im vorliegenden Fall durch die öffentliche Warnung.

Zweitens eröffnet § 10 Abs. 7 KMAG der BaFin ausdrücklich die Befugnis, Verbraucherinformationen zu veröffentlichen, wenn ein begründeter Verdacht auf unerlaubte Tätigkeiten besteht. Die BaFin Massenwarnung 2026 ist damit rechtlich nicht nur eine Empfehlung – sie ist der formelle Ausdruck, dass diese Plattformen illegal operieren.

Drittens können Geschädigte diese Warnung in zivilrechtlichen Verfahren als starkes Indiz für die Rechtswidrigkeit der Plattform nutzen. Eine BaFin-Warnung erleichtert die Beweislage erheblich und stärkt die Position bei Schadensersatzklagen, Insolvenzanfechtungen und Strafanzeigen.

Fazit: Die BaFin Massenwarnung 2026 als Wendepunkt

Die BaFin Massenwarnung 2026 ist mehr als eine Behördenmitteilung. Sie ist ein starkes rechtliches Signal: Die Betreiber dieser Plattformen handeln illegal. Jede Einzahlung auf einer dieser Seiten ist auf Basis unerlaubter Finanzdienstleistungen erfolgt. Das begründet konkrete Schadenersatzansprüche.

Kryptobetrug mit KI-Branding hat in Deutschland 2026 ein neues Ausmaß erreicht. Über 200 Fake-Plattformen, ein einheitliches Täuschungsskript, industriell replizierte Betrugswebseiten – das ist kein spontaner Betrug. Das ist organisierte Wirtschaftskriminalität. Ihr gegenüber stehen konkrete gesetzliche Schutzinstrumente, spezialisierte Anwälte und eine entschlossene Behörde.

Wenn Sie betroffen sind: Warten Sie nicht ab. Jeder vergehende Tag kann Fristen verkürzen, Beweise verwischen lassen und die Chancen auf Rückgewinnung verringern.

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Kanzlei REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft
Anwältin Anna O. Orlowa, LL.M.
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

E-Mail: kontakt@rexus-recht.de (Betreff: KI-Betrug BaFin)
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Die Erstprüfung ist unverbindlich innerhalb von 24h. Wir antworten werktags innerhalb von 24 Stunden.


Quellen:
BaFin, Verbraucherwarnung vom 11.03.2026: BaFin – Warnung vor einer Reihe nahezu identischer Webseiten
ZEIT ONLINE, 09.03.2026: Betrug mit Kryptowährung – sechsstellige Geldsumme verloren
SWR Aktuell: Mann aus Heilbronn verliert 500.000 Euro durch Anlagebetrug
Finanzgeflüster.de, März 2026: FBI schlägt zu – nach Krypto-Millionendiebstahl

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Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M. – REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft
📧 kryptoschaden@rexus-recht.de
🌐 www.kryptoschaden.de

    Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.