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coinhub.pro: Fake-Firma laut FCA – was sagen Sie der Bank?

coinhub.pro: Fake-Firma laut FCA – was sagen Sie der Bank?

Coinhub.pro (coinhub.pro) ist laut FCA-Warnung vom 12.10.2026 ein Klon: Die Seite gibt sich als die zugelassene britische The Financial Planning Hub Ltd aus, hat mit ihr aber nichts zu tun. Wer dort eingezahlt hat, fragt: Was sage ich jetzt meiner Bank?

Die britische Finanzaufsicht FCA hat am 12. Oktober 2026 vor coinhub.pro gewarnt. Nach ihrer Mitteilung tritt die Seite auf, als sei sie autorisiert. Tatsächlich handelt es sich um eine Klonfirma. Die echte, bei der FCA registrierte The Financial Planning Hub Ltd (Firm Reference Number 743458, Reading) hat laut FCA keine Verbindung zu coinhub.pro.

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FCA-Warnung zu Coinhub.pro: Was Klon hier bedeutet

Ein Klon übernimmt die Identität einer echten, zugelassenen Firma: Name, Registernummer, manchmal Adresse und Telefonnummer. Die FCA weist darauf hin, dass die Betrüger falsche Telefonnummern, Postadressen und Registernummern verwenden können, teils gemischt mit echten Daten. Wer die Registernummer prüft, findet also eine echte Firma. Das macht den Klon so überzeugend. Gerade sorgfältige Anleger fallen deshalb darauf herein.

Die FCA nennt für coinhub.pro weder Telefon noch Adresse. Welche Leistungen die Seite anbietet, sagt die Warnung nicht. Der Name „Coinhub“ legt Kryptowerte nahe; das ist unsere Einordnung, nicht die der FCA.

Gesprächsleitfaden: Ihr Anruf bei der eigenen Bank

Rufen Sie Ihre Bank noch heute an. Beginnen Sie mit dem Satz: „Ich bin Opfer eines Anlagebetrugs geworden und möchte Überweisungen zurückrufen lassen.“ Nennen Sie dann Datum, Betrag und Empfänger jeder Zahlung. Lesen Sie den Empfänger exakt so vor, wie er auf dem Kontoauszug steht.

Fragen Sie nach: „Können Sie einen Rückruf bei der Empfängerbank anstoßen?“ Bei Kartenzahlungen fragen Sie: „Ist eine Rückbelastung möglich, und bis wann ist sie möglich?“ Lassen Sie sich den Namen des Gesprächspartners und eine Vorgangsnummer geben. Bestätigen Sie das Gespräch anschließend schriftlich per E-Mail.

Unterschreiben Sie keine vorformulierte Erklärung, dass Sie die Zahlungen „selbst autorisiert“ haben, ohne sie vorher prüfen zu lassen. Ob und wann Ihre Bank haftet, hängt am Einzelfall; die Grundzüge stehen im Ratgeber Bankhaftung bei Kryptobetrug.

Gesprächsleitfaden: Kryptobörse und Polizei

Haben Sie Kryptowerte über eine Börse gekauft und an coinhub.pro geschickt, melden Sie den Vorgang auch der Börse. Nennen Sie die Transaktions-ID und die Zieladresse. Die Börse kann die Übertragung nicht rückgängig machen, aber sie kann Informationen für Ermittler sichern.

Bei der Polizei erstatten Sie Strafanzeige. Bringen Sie eine chronologische Liste aller Zahlungen mit, dazu Chatverläufe und Screenshots. Die Spur der Coins lässt sich mit einem Krypto-Tracing nachzeichnen; ein solcher Bericht hilft Ermittlern und Gerichten.

Was die FCA zum Schutz von Zahlern sagt

Die FCA weist darauf hin, dass Kunden einer Klonfirma weder den Financial Ombudsman Service noch das britische Entschädigungssystem FSCS in Anspruch nehmen können. Für Zahlungen aus Großbritannien nennt sie besondere Erstattungsregeln für Betrugsopfer. Für Zahler aus Deutschland gelten diese britischen Regeln nicht; hier kommt es auf das deutsche Zahlungsrecht und die Pflichten Ihrer eigenen Bank an.

So prüfen Sie künftig eine Firma mit Registernummer

Suchen Sie die Firma selbst im Register der Aufsicht, nicht über einen Link der Plattform. Vergleichen Sie Internetadresse, Telefonnummer und E-Mail-Domain mit den Angaben im Register. Weicht nur eine Angabe ab, nehmen Sie Kontakt ausschließlich über die Registerdaten auf. Die FCA empfiehlt genau dieses Vorgehen bei unerwarteter Kontaktaufnahme.

Wenn die Plattform eine Auszahlungsgebühr verlangt

Klonfirmen verlangen oft vor der Auszahlung eine weitere Zahlung, etwa für Steuern, Gebühren oder eine angebliche Prüfung. Die FCA-Warnung zu coinhub.pro nennt das nicht; es ist ein allgemeines Muster. Zahlen Sie in diesem Fall nichts mehr und sichern Sie die Forderung als Beweis.

Ein Hinweis zur echten Firma

Die The Financial Planning Hub Ltd ist laut FCA nicht beteiligt. Sie ist nicht Ihr Ansprechpartner für eine Rückzahlung. Eine kurze Information an die echte Firma kann aber helfen, weitere Betroffene zu schützen.

Erlaubnis für Deutschland

Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, braucht dafür eine Erlaubnis. Eine britische Registrierung allein genügt seit dem Brexit nicht. Coinhub.pro hat nach der FCA-Mitteilung nicht einmal die britische.

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