Die BaFin hat am 14.08.2026 eine Warnung zu vertex-group[.]info veröffentlicht. Die Betreiber bieten in Deutschland ohne die nach § 32 KWG, § 15 WpIG und § 10 Abs. 7 KMAG erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Der Name „Vertex“ wird seit Mai 2026 in einer ganzen Klonserie missbraucht — vertex-market.com, vertex-invest.io, jetzt vertex-group.info folgen demselben Aufbau. In meiner Praxis sehe ich diese Fälle wöchentlich: Ein deutschsprachiger Anleger investiert 25.000 bis 180.000 Euro, das Dashboard zeigt schnelle Gewinne, und bei der ersten Auszahlungsanfrage kommt die Forderung nach einer „Steuer vor Auszahlung“, einer „AML-Freischaltungsgebühr“ oder einer „Sicherheitsleistung“.

Wer diese Symptome kennt — „Trading-Plattform zahlt nicht aus“, „immer neue Forderungen“, „gefälschter Kontostand“ —, sollte vor jeder weiteren Zahlung die Unterlagen anwaltlich prüfen lassen. Die BaFin-Warnung hat Beweiswert vor deutschen Gerichten und öffnet drei parallele Anspruchsrichtungen: gegen die eigene Bank aus § 675u BGB in Verbindung mit § 25h KWG, gegen die Empfängerbank aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 261 StGB, und gegen Krypto-Off-Ramp-Börsen aus § 10 KMAG und MiCAR Art. 60. Der Nutzen liegt nicht in einem garantierten Rückerhalt, sondern in einem strukturierten Prozess: Klarheit schaffen, Zahlungswege nachvollziehen, rechtliche Schritte prüfen.

Ob eine Sicherung oder Rückholung tatsächlich möglich ist, hängt vom konkreten Zahlungsweg, den beteiligten Stellen und den verfügbaren Maßnahmen ab. Deshalb prüfe ich in jedem vertex-group-Mandat zuerst drei Dinge: Wohin ging die SEPA-Überweisung, welche Krypto-Wallet-Endpunkte sind belegbar, und welche Monitoring-Signale hätte die eigene Bank auslösen müssen. Diese drei Fragen entscheiden, ob am Ende ein Vergleich, eine Klage oder eine Strafanzeige der wirtschaftlich beste Weg ist.

Wer betreibt vertex-group.info und woran erkenne ich den Klon?

Hinter vertex-group[.]info steht eine unbekannte Betreibergruppe ohne Sitz in Deutschland, ohne BaFin-Erlaubnis und ohne MiCAR-Notifikation. Die Domain wurde 2026 registriert und imitiert professionell aufgebaute Trading-Plattformen. Sechs technische Merkmale entlarven den Klon: fehlendes Impressum nach § 5 TMG, fehlende BaFin-Erlaubnisnummer, WHOIS-Verschleierung, generische Chart-Widgets, Testimonials mit KI-generierten Portraits, sowie „Berater“-Nummern mit +44- oder +357-Vorwahl bei behauptetem deutschen Sitz.

Die Vertex-Klonserie folgt einem seit Mai 2026 beobachteten Muster. Die Täter nutzen den seriös klingenden Namen „Vertex“, der an legitime US-Investmenthäuser erinnert, und variieren nur die Top-Level-Domain (.com, .io, .info). Alle drei bekannten Klone verweisen in ihren AGB auf angebliche Regulatoren in Estland, den Marshallinseln oder St. Vincent — Jurisdiktionen, in denen keine echte Wertpapier- oder Kryptoaufsicht besteht. Ich prüfe die WHOIS-Daten in jedem Fall über archive.org und über die WHOIS-Historie: Bei vertex-group.info ist die Domain nachweislich weniger als sechs Monate alt, was bei einer angeblich seit Jahren aktiven Trading-Plattform sofort auffällt.

Die Anbahnung folgt einem klaren Skript. Zunächst wird über Meta-Ads, gefälschte Nachrichtenartikel mit Prominentenzitaten (Elon Musk, Christian Lindner, Robert Habeck werden hier regelmäßig missbraucht) oder über LinkedIn-Direktnachrichten Kontakt hergestellt. In der ersten Phase wird ein Demokonto mit angeblichen Gewinnen präsentiert. Nach der ersten Einzahlung folgt der „Portfoliomanager“, der eine höhere Investition empfiehlt. Erst bei der Auszahlungsanfrage — häufig nach acht bis zwölf Wochen — wird das eigentliche Advance-Fee-Scheme aktiviert: eine Steuer, ein Compliance-Bond oder eine AML-Freigabegebühr wird gefordert. Diese Zahlung landet auf einer neuen IBAN und geht ebenfalls verloren.

In meiner Beratungspraxis prüfe ich in solchen Fällen zusätzlich das Verhalten der Fake-Berater in der Vor-Auszahlungsphase. Kommen widersprüchliche Angaben zu Sitz und Zulassung? Wird die Kommunikation plötzlich auf WhatsApp oder Telegram verlagert, um die E-Mail-Historie zu unterbrechen? Werden die Anleger auf einmal von einem angeblichen „Compliance-Officer“ oder einer „Steuerbehörde“ kontaktiert? Jedes dieser Signale ist ein Baustein der späteren Beweisführung — und ein Grund, sofort keine weiteren Zahlungen mehr zu leisten.

Meine Plattform verweigert die Auszahlung — was macht die Kanzlei konkret als Erstes?

Ich prüfe in den ersten sieben Tagen vier Dinge: alle Vertragsunterlagen und Screenshots, den vollständigen Zahlungsweg mit IBAN-Analyse, die Wallet-Endpunkte über professionelle Blockchain-Forensik, und die Monitoring-Signale der eigenen Bank. Auf dieser Grundlage erhalten Sie einen schriftlichen Bericht mit einer realistischen Einschätzung der Rechtsansatzpunkte. Erst dann entscheiden wir gemeinsam über Bankmeldung, Strafanzeige und Auskunftsersuchen an die Off-Ramp-Börse — nicht davor.

Der erste Schritt ist die Sichtung der Unterlagen. Ich benötige die vollständige Kommunikation mit der Fake-Plattform (E-Mails, WhatsApp-Chats, Anrufprotokolle), alle Screenshots der Website und des angeblichen Kontostands, alle Kontoauszüge der letzten 24 Monate sowie die konkreten SEPA-Belege der streitgegenständlichen Überweisungen. Bei Kryptozahlungen kommen die Transaktions-Hashes der Wallet-Übertragungen dazu. Diese Sichtung dauert typischerweise drei bis fünf Werktage und mündet in eine strukturierte Beweisakte in fünf Ordnern.

Im zweiten Schritt analysiere ich die Zahlungswege. Bei der vertex-group-Klonserie landen die SEPA-Zahlungen typischerweise auf Empfänger-IBANs in Litauen (Paysera LT, Bilderlings Pay), Malta oder Estland. Die IBAN-Analyse ergibt sofort, ob es sich um eine EMI-Anbindung (Electronic Money Institution) mit erhöhtem AML-Risiko oder um eine echte Geschäftsbank handelt. Bei EMI-Anbindungen prüfe ich in aller Regel weitere Zahlungseingänge des Empfängerkontos auf Muster — ergeben sich 20 oder mehr Anlegerzahlungen aus deutschsprachigen Ländern, öffnet sich der Weg zu einem Sammelverfahren.

Im dritten Schritt wird der Krypto-Endpunkt mit lizenzierter Blockchain-Analysesoftware wie Crystal Intelligence rekonstruiert. Die Analyse beginnt bei der Empfänger-Wallet und verfolgt die ersten drei bis fünf Hop-Ebenen bis zum Off-Ramp bei einer Börse wie MEXC, Bitget, HTX oder KuCoin. Diese technische Aufbereitung ist die Grundlage für das anwaltliche Auskunftsersuchen an die Börse nach § 10 KMAG und MiCAR Art. 60. Sie ist kein Selbstzweck — sie liefert den KYC-Endpunkt, an dem die spätere rechtliche Auseinandersetzung ansetzt.

Im vierten Schritt schreibe ich die eigene Bank formell an. Der Antrag richtet sich an die Compliance-Abteilung und verlangt Auskunft nach § 675y und § 675z BGB, welche Monitoring-Signale das automatische Transaktionsmonitoring zum Überweisungszeitpunkt erzeugt hat. Diese Frage bindet die Bank an einen dokumentierten Prozess und macht spätere Auslassungen prozessual angreifbar. Erst nach Auswertung dieser vier Bausteine schlage ich Ihnen einen konkreten Prozessweg vor. Vorher gebe ich keine Erfolgsquote und keine Zeitprognose ab — das wäre unseriös.

Was tun, wenn die vertex-group-Plattform „Steuer vor Auszahlung“ verlangt?

Zahlen Sie unter keinen Umständen. Jede Forderung nach einer „Steuer vor Auszahlung“, einer „Freischaltungsgebühr“, einer „AML-Sicherheitsleistung“ oder einem „Compliance-Bond“ ist Teil des Betrugs und führt ohne Ausnahme zu einer zweiten Zahlung, ohne dass die erste Auszahlung ermöglicht wird. Kein deutscher oder europäischer Steuergesetzgeber verlangt eine Vorauszahlung vor der Auszahlung eines Kontoguthabens. Wer diese Forderung hört, sollte alle Kommunikation abbrechen und Beweise sichern.

Die „Steuer vor Auszahlung“ ist eines der ältesten Betrugsmuster im Online-Trading. Nach deutschem Steuerrecht wird die Kapitalertragsteuer bei Wertpapiergeschäften direkt vom Institut abgeführt (Quellensteuerabzug nach § 43 EStG) — der Anleger erhält die Nettoauszahlung, ohne selbst tätig werden zu müssen. Bei Kryptowerten gilt die Einkommensteuerpflicht auf Veräußerungsgewinne nach § 22 Nr. 2 EStG innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist; auch hier wird niemals eine Vorauszahlung an die Plattform verlangt, sondern die Steuer im Rahmen der Jahressteuererklärung deklariert.

In meiner Praxis sehe ich, dass die Fake-Berater diese Forderung besonders geschickt formulieren. Häufig werden gefälschte E-Mails im Design des Bundeszentralamts für Steuern oder der Bundesbank vorgelegt. Die vermeintlichen Behörden verlangen dann eine Zahlung an ein „Sperrkonto“ oder eine „Compliance-Adresse“. Diese Dokumente sind ausnahmslos gefälscht. Das echte Bundeszentralamt für Steuern versendet keine Zahlungsforderungen an Privatpersonen zur Freischaltung von Trading-Konten — es gibt diesen Vorgang schlicht nicht.

Wichtig ist auch: Nach einem gemeldeten Krypto-Betrug werden Betroffene häufig erneut kontaktiert. Diesmal gibt sich der Anrufer als „Recovery-Anwalt“ oder „Behörden-Assistent“ aus und verspricht die Wiederbeschaffung gegen Vorkasse. Zahlen Sie auch hier keine Rückhol- oder Freischaltungsgebühr, bevor Anbieter und Unterlagen anwaltlich geprüft sind. Ein Recovery-Scam nach dem eigentlichen Betrug ist mittlerweile eine eigene Branche, die gezielt Adressen aus geleakten Anleger-Datenbanken bearbeitet.

Haftet meine Bank für die Überweisung an vertex-group?

Die Bank kann haften, wenn sie ihre Monitoring-Pflichten aus § 25h KWG in Verbindung mit § 10 KMAG verletzt hat. Für vertex-group-Sachverhalte sprechen vier klassische Red Flags: Der IBAN-Ländercode passt nicht zum behaupteten Sitz, der Empfänger ist neu, der Betrag ist im Verhältnis zum Kontoprofil auffällig hoch, und die Überweisung enthält einen Bezug zu Kryptowerten oder Trading-Konten. Nach BGH XI ZR 91/14, LG Nürnberg-Fürth (6 O 5324/22) und LG München I (22 O 15834/23) muss die Bank in solchen Fällen aktiv nachfragen.

Der argumentative Kern der bankrechtlichen Anspruchsprüfung ist der Vergleich mit dem historischen Kontoverhalten. Wer als Kunde in den 24 Monaten vor der ersten vertex-group-Zahlung nie eine sechsstellige Auslandsüberweisung ausgelöst hat, dessen Überweisung stellt einen klaren Musterbruch dar. Nach der Rechtsprechung des LG Nürnberg-Fürth muss die Bank in solchen Fällen einen Rückruf machen und nachfragen, was der wirtschaftliche Hintergrund der Zahlung ist. Unterlässt sie diese Rückfrage, haftet sie nach § 826 BGB in Verbindung mit § 25h KWG für den Schaden.

Ich prüfe in jedem vertex-group-Mandat sechs Kontoumstände: durchschnittlicher Saldo der letzten zwölf Monate, Häufigkeit und Höhe früherer Auslandsüberweisungen, Verhältnis der streitgegenständlichen Überweisung zum Nettomonatseinkommen, Vorliegen von Krypto-Bezug in den letzten 24 Monaten, gehäufte Zugriffe auf das Online-Banking in kurzer Zeit vor der Überweisung, sowie den zeitlichen Zusammenhang mit vorangegangenen Testtransfers. Nur wenn hier ein klarer Widerspruch zum bisherigen Profil erkennbar ist, ist der Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung tragfähig — sonst wäre die Argumentation gegen die Bank haltlos.

Die Bank wird typischerweise das Argument der Grobfahrlässigkeit des Kunden anführen. Nach BGH XI ZR 91/14 ist dieses Argument aber vorrangig gegen die eigenen Monitoring-Pflichten der Bank abzuwägen. Eine Bank, die ein automatisiertes Transaktionsmonitoring betreibt, kann sich nicht darauf berufen, dass der Kunde die Betrugsgefahr hätte erkennen müssen — die Systeme der Bank sind gerade dafür da, das zu erkennen, was ein Laie nicht erkennen kann. Diese Beweislastverteilung ist der zentrale Hebel gegen die Bank.

Warum reichen Bank und Polizei nicht — was macht die anwaltliche Prüfung anders?

Bank und Polizei arbeiten mit standardisierten Prozessen ohne Vertiefung des Einzelfalls. Die Bank prüft eine SEPA-Rückruf-Möglichkeit binnen zehn Werktagen und schickt danach eine Ablehnung. Die Polizei nimmt die Anzeige auf und leitet sie an die Staatsanwaltschaft weiter, wo sie in vielen Fällen mangels Ermittlungsansatz eingestellt wird. Die anwaltliche Prüfung bringt drei zusätzliche Bausteine: die IBAN-Analyse der Empfängerbank, die Blockchain-Rückverfolgung mit anschließendem Auskunftsersuchen, und die substantiierte Bankhaftungsklage nach § 826 BGB.

Viele Mandanten kommen zu mir mit einem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft und einer Ablehnung der Bank. Beide Reaktionen sind rechtlich unbefriedigend, aber typisch: Die Polizei hat weder personelle Kapazitäten noch die technische Ausrüstung, um Blockchain-Wallets zu rekonstruieren oder EU-weite IBAN-Analysen durchzuführen. Die Bank prüft nach ihren internen Vorgaben, was in einem standardisierten Prozess möglich ist — und geht bei einem Ergebnis „Zahlung war autorisiert“ davon aus, dass keine weitere Handlung erforderlich ist. Diese Sicht ist rechtlich unvollständig und in vielen Fällen angreifbar.

Die anwaltliche Prüfung setzt an drei Stellen an, an denen Bank und Polizei nicht arbeiten können. Erstens: Die IBAN-Analyse der Empfängerbank ergibt oft Zugang zu weiteren Zahlungseingängen und damit zu einem Sammelverfahren. Zweitens: Die Blockchain-Rückverfolgung mit lizenzierter Software liefert den KYC-Endpunkt bei einer Off-Ramp-Börse, was der Ausgangspunkt für ein zivilrechtliches Auskunftsersuchen nach MiCAR Art. 60 ist. Drittens: Die Bankhaftungsklage nach § 826 BGB im Rahmen der Rechtsprechungslinie LG Nürnberg-Fürth, LG München I, OLG Braunschweig — diese Klage kann eine Bank nur dann führen, wer die spezifischen Muster kennt.

In der Praxis ergänzen sich alle drei Ebenen — Bank, Polizei, Anwalt. Ich rate meinen Mandanten deshalb, alle drei Wege parallel zu gehen: die Polizei-Anzeige mit der BaFin-Warnung erstatten, den Bank-Antrag nach § 675y BGB stellen und die anwaltliche Aufarbeitung der Zahlungswege beginnen. Erst die Kombination dieser drei Ebenen erzeugt den Druck, der in einem substanziellen Vergleich oder einer erfolgreichen Klage münden kann.

Wie realistisch ist eine Rückholung bei vertex-group?

Die Rückholquote hängt vom Zahlungsweg und vom Zeitpunkt der Meldung ab. Bei SEPA-Überweisungen an EU-EMI-Empfänger liegt die realistische Bandbreite zwischen 10 und 40 Prozent, wenn innerhalb der ersten 30 Tage gehandelt wird. Bei Krypto-Cash-Out-Ketten über MEXC, Bitget, HTX oder KuCoin liegt die realistische Bandbreite zwischen 5 und 30 Prozent. Beide Werte setzen eine strukturierte Beweisakte, eine substantiierte Bankhaftungsklage und ein zeitnahes Auskunftsersuchen voraus. Wer keine belastbaren Zahlen hört, sondern nur Prozentgarantien, sollte skeptisch werden.

Ich gebe keine Erfolgsquoten vor der Fallprüfung ab — das wäre unseriös. Erst nachdem ich die Zahlungswege gesehen habe, kann ich einordnen, wie realistisch die einzelnen Schienen sind. Bei einer Zahlung an eine bereits polizeilich bekannte Sammelbank kann die Chance auf ein Freezing höher liegen als bei einer neuen Struktur. Bei einer Krypto-Kette mit sofortigem Cash-Out über OTC-P2P-Kanäle in Ghana oder Nigeria ist die Chance nahezu null. Diese Bandbreite ist der ehrliche Rahmen — und wer Ihnen etwas anderes verspricht, arbeitet nicht seriös.

Es gibt drei Faktoren, die die Rückholchance signifikant erhöhen. Erstens: Frühe Meldung innerhalb der ersten 14 Tage nach der letzten Zahlung. Zweitens: Vorhandensein der vollständigen Wallet-Transaktions-Hashes und der Kontoauszüge der letzten 24 Monate. Drittens: Bereitschaft, parallel zur Klage eine strukturierte Strafanzeige zu erstatten, die in einem laufenden Sammelverfahren aufgeht. Wer diese drei Bausteine bereitstellt, verbessert seine Verhandlungsposition gegenüber Bank und Börse erheblich — auch wenn niemand einen bestimmten Rückerhalt garantieren kann.

Die entscheidende Frage ist nicht „Bekomme ich mein Geld zurück?“, sondern „Habe ich alle rechtlich zumutbaren Schritte unternommen, um einen möglichen Rückerhalt zu sichern?“. Wer diese Frage mit Ja beantworten kann, hat den Fall bestmöglich aufgearbeitet — auch wenn am Ende weniger zurückkommt als eingezahlt wurde. Wer die Frage mit Nein beantworten muss, riskiert nicht nur einen finanziellen, sondern auch einen prozessualen Verlust: Ansprüche verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren.

Welche Unterlagen benötige ich für die anwaltliche Prüfung?

Ich benötige acht Kategorien von Unterlagen: die vollständige Kommunikation mit der Plattform, alle Screenshots inklusive angeblichem Kontostand, die SEPA-Belege und Kontoauszüge der letzten 24 Monate, alle Krypto-Transaktions-Hashes, die IBAN und den Empfängernamen jeder Überweisung, die BaFin-Warnung vom 14.08.2026, eventuelle Nachforderungs-E-Mails (Steuer, AML, Freischaltung), und ein Gedächtnisprotokoll des zeitlichen Ablaufs. Diese Sammlung dauert etwa zwei bis vier Stunden Ihrer Zeit.

Beginnen Sie mit der zeitlich strukturierten Beweisakte. Nutzen Sie fünf Ordner: „01_Erstkontakt“ mit den ersten Screenshots und Werbe-Landingpages, „02_Vertragsanbahnung“ mit E-Mail-Verlauf und Beraterprofilen, „03_Überweisung“ mit SEPA-Belegen und Kontoauszügen, „04_Kryptowallet“ mit Coin-Transfers und Blockchain-Hashes, „05_Nachforderungen“ mit den Advance-Fee-Versuchen nach der ersten Zahlung. Jede Datei erhält ein Präfix mit Datum und Uhrzeit im Format YYYY-MM-DD_HH-MM. Diese Struktur beschleunigt die Ersteinschätzung erheblich.

Weniger bekannt, aber sehr wichtig: Sichern Sie auch die Kontoauszüge der 24 Monate vor der ersten Überweisung an vertex-group. Diese belegen später, dass die streitgegenständliche Überweisung ein singuläres Ereignis ohne Bezug zum bisherigen Kontoprofil war. Ohne diese Vorher-Belege wird die Argumentation gegen die Bank unnötig mühsam. Ich habe in mehreren Fällen erlebt, dass genau dieser Baustein einen zunächst zurückhaltenden Richter überzeugt hat.

Sichern Sie außerdem die Live-Website vertex-group[.]info über archive.org, solange sie noch erreichbar ist. Nach einer BaFin-Warnung gehen Fake-Domains typischerweise innerhalb von 14 bis 21 Tagen offline — mit ihnen verschwinden Impressumsangaben, AGB, Screenshots der Fake-Handelsplattform und alle Testimonials. Wer diese Beweise nicht rechtzeitig sichert, kann sie später nur mit erheblichem Aufwand rekonstruieren, und einige Elemente sind dann unwiederbringlich verloren.

Wie prüfe ich die Zulassung meiner Kanzlei — und was unterscheidet Recovery-Scam von seriöser Kanzlei?

Prüfen Sie fünf Merkmale: eine im Rechtsanwaltsverzeichnis der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingetragene Kanzleiadresse, eine reale Berufshaftpflichtversicherung, klare schriftliche Honorarangaben ohne „Erfolgsprovision auf Vorkasse“, ein Impressum mit Handelsregistereintrag, und eine öffentliche Fachqualifikation. Rexus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine registrierte Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Deutschland — nachvollziehbarer Auftrag, transparente Kosten, keine anonymen Recovery-Versprechen.

Recovery-Scam-Anbieter tarnen sich zunehmend geschickt. Typische Warnsignale sind: ausländische Telefonnummer, unklare Kanzleiadresse, nur Erfolgshonorar (das übrigens für Rechtsanwälte in Deutschland weitgehend unzulässig ist), Vorkasse für „Compliance-Gebühren“ oder „Vorschüsse an Ermittler“, und Beharren auf Kryptowährungszahlung. Wer solche Merkmale sieht, sollte den Kontakt sofort abbrechen. Eine seriöse Rechtsanwaltsgesellschaft rechnet nach dem RVG oder nach individueller Honorarvereinbarung, stellt eine Rechnung nach § 14 UStG aus und ist über die Rechtsanwaltskammer prüfbar.

Ich arbeite als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie als zertifizierte Expertin für Kryptowerte und Steuern. Für die Blockchain-Forensik nutzen wir Crystal Intelligence, eine der weltweit führenden lizenzierten Analyseplattformen. Diese Zulassung und diese Werkzeuge sind ein wesentliches Element unserer Arbeit — sie stehen aber nicht im Zentrum der Werbung, weil die eigentliche Leistung nicht in der Technik liegt, sondern in der Verbindung von Technik mit rechtlicher Bewertung. Wir sind zudem als Datenschutzbeauftragte beim TÜV Süd zertifiziert.

Die typische Frage „Warum ist Crystal Intelligence auf Ihrer Website kaum sichtbar?“ hat einen einfachen Grund: Die Software ist ein Werkzeug, kein Verkaufsargument. Wer eine Analyse mit Crystal durchführt, tut das im Rahmen einer strukturierten Falluntersuchung — nicht als Marketing-Feature. Anwaltskanzleien, die mit „Krypto-Hacker“-Rhetorik oder „geheimen Methoden“ werben, missverstehen den eigentlichen Wert der Blockchain-Analyse: Sie liefert eine belastbare technische Grundlage für rechtliche Schritte, nicht mehr und nicht weniger.

Welche Fristen laufen und welche Kosten können entstehen?

Die zivilrechtliche Regelverjährung beträgt drei Jahre nach § 195 BGB, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. SEPA-Rückrufe sind faktisch nur innerhalb von zehn Werktagen möglich. Chargeback bei Kartenzahlungen: 120 Tage nach VISA/Mastercard-Regelwerk. Zeitkritisch ist die Website-Sicherung — vertex-group.info dürfte nach der BaFin-Warnung binnen 14 bis 21 Tagen offline gehen. Zu den Kosten: Die Ersteinschätzung erfolgt zu einem festen Beratungshonorar, die weiteren Schritte nach RVG oder individueller Vereinbarung mit klaren, dokumentierten Kostenpositionen.

Für die Kostenplanung ist wichtig, den Rahmen realistisch zu setzen. Eine strukturierte Ersteinschätzung mit schriftlichem Bericht liegt in der Regel im vierstelligen niedrigen bis mittleren Bereich, bezogen auf den konkreten Aufwand. Die Blockchain-Forensik mit Crystal Intelligence ist gesondert kalkuliert, weil die Softwarelizenz und die Analyseleistung eine eigene Kostenposition sind. Eine Klage nach RVG richtet sich nach dem Streitwert — bei einer typischen vertex-group-Sachlage mit 40.000 Euro Schaden liegen die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Rahmen der RVG-Tabellen. Alle Kosten werden vor Auftragsannahme schriftlich bestätigt.

Wer die Frage „Warum muss ich im Voraus zahlen?“ stellt, hat eine berechtigte Skepsis. Die Antwort ist: Rechtsanwälte arbeiten nach RVG oder nach individueller Honorarvereinbarung; ein Vorschuss ist branchenüblich und in § 9 RVG ausdrücklich geregelt. Das unterscheidet die anwaltliche Tätigkeit von Recovery-Scam-Anbietern, die eine „Erfolgspauschale“ auf Vorkasse verlangen und dabei rechtlich in der Grauzone operieren. Die schriftliche Honorarvereinbarung nach § 3a RVG ist Ihr wichtigster Schutz gegen böse Überraschungen.

Und zur Frage nach den Erfolgsaussichten: Ich gebe keine Erfolgsquote vor der Fallprüfung ab. Was ich zusagen kann, ist eine strukturierte Prüfung mit einem schriftlichen Bericht, eine transparente Kostendarstellung, und eine realistische Einschätzung der Rechtsansatzpunkte. Ob eine Sicherung oder Rückholung möglich ist, hängt vom konkreten Zahlungsweg, den beteiligten Stellen und den verfügbaren Maßnahmen ab. Dieser Rahmen ist die Grundlage jeder seriösen Zusammenarbeit.

Fünf verbreitete Irrtümer bei vertex-group-Fällen

Erstens: Der Kontostand auf der Plattform entspricht nicht echten Assets — es ist ein reines Frontend-Display, das der Betreiber frei manipulieren kann. Zweitens: Eine „Steuer vor Auszahlung“ ist niemals legitim. Drittens: Krypto ist nicht anonym — öffentliche Ledger und KYC-VASPs erlauben Rückverfolgung. Viertens: Eine gefundene Wallet führt nicht automatisch zum Freezing — es braucht eine Anordnung und eine kooperative Börse. Fünftens: „Success-only-Honorar“ ist kein Qualitätsmerkmal, sondern ein typisches Recovery-Scam-Signal.

Zum ersten Irrtum: Das Dashboard einer Fake-Trading-Plattform ist eine reine Anzeige, die vom Betreiber programmiert wurde. Die dort ausgewiesenen Gewinne existieren nicht — sie sind ein psychologisches Werkzeug, das die Anleger zu weiteren Einzahlungen bewegen soll. Ich habe Fälle gesehen, in denen Anleger dem Dashboard sechsstellige „Gewinne“ entnahmen und daraufhin weitere Hunderttausend Euro investierten. Das eingezahlte Geld war zu diesem Zeitpunkt bereits längst über Krypto-Off-Ramps abgezogen.

Zum dritten Irrtum: Krypto-Transaktionen sind auf öffentlichen Ledgern nachvollziehbar. Jede Bitcoin- oder Ethereum-Transaktion ist über einen Blockchain-Explorer wie Etherscan oder Blockstream einsehbar. Was fehlt, ist die Zuordnung der Wallet zu einer natürlichen Person — und genau das leistet die KYC-Datenbank der regulierten Börsen. Nach MiCAR Art. 60 und 63 müssen CASP (Crypto-Asset Service Provider) KYC-Daten führen und auf begründete Auskunftsverlangen reagieren. Krypto ist damit weniger anonym als die klassische Bargeldwirtschaft.

Zum vierten Irrtum: Ein „Freezing“ der gefundenen Wallet ist rechtlich anspruchsvoll und praktisch nur bei kooperativen VASPs möglich. Voraussetzung ist regelmäßig ein Beschluss der zuständigen Aufsichtsbehörde des Sitzstaats der Börse oder ein zivilrechtlicher Arrest nach § 917 ZPO. Bei MEXC, HTX und KuCoin ist die Kooperationsbereitschaft niedrig, weil diese Börsen keinen EU-Sitz haben. Bei Bitget und OKX ist die Kooperationsbereitschaft mittel, bei EU-lizenzierten Börsen wie Bitpanda oder Kraken hoch. Diese Bandbreite gehört in jede realistische Fallprüfung.

Zum fünften Irrtum: Ein Recovery-Anbieter, der ausschließlich auf Erfolgsbasis arbeitet, ist nicht per se seriös — oft ist genau das Gegenteil der Fall. Erfolgsabhängige Honorare sind für Rechtsanwälte in Deutschland nach § 4a RVG nur in engen Ausnahmefällen zulässig. Recovery-Scam-Anbieter umgehen diese Regel, indem sie sich nicht als Anwälte bezeichnen und stattdessen „Compliance-Gebühren“ oder „Vorschüsse an Ermittler“ verlangen. Diese Konstruktion ist rechtlich fragwürdig und wirtschaftlich für die Anleger regelmäßig verlustreich.

Wie geht es weiter — mein Angebot an vertex-group-Betroffene

Ich prüfe Ihre Unterlagen, strukturiere den Sachverhalt, analysiere die Zahlungswege und bewerte die möglichen rechtlichen Schritte. Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen — nicht mit einer Erfolgsgarantie. Der erste Schritt ist eine unverbindliche Fallübermittlung über das Formular auf kryptoschaden.de oder per E-Mail. Vor einer weiteren Steuer- oder Gebührenzahlung sollten Sie die Unterlagen anwaltlich prüfen lassen.

Für die Fallübermittlung benötige ich zunächst nur einen kurzen Sachverhalt: Wann haben Sie eingezahlt, wie viel, an welche IBAN, und welche Kommunikation gab es? Diese Erstprüfung ist unverbindlich und dient dazu, den Umfang der weiteren Arbeit einzuschätzen. Erst wenn wir uns über den Rahmen einig sind, schließen wir eine schriftliche Honorarvereinbarung nach § 3a RVG. Die vollständige Beweisakte übergeben Sie erst nach Auftragserteilung — vorher schicken Sie nur eine Sachverhaltszusammenfassung.

In der Vergangenheit haben wir für vergleichbare Konstellationen Rückholquoten zwischen 10 und 40 Prozent erreicht — mit erheblichen Schwankungen je nach Zahlungsweg und Meldezeitpunkt. Diese Zahlen sind eine ehrliche Orientierung, keine Garantie. Jeder Fall wird einzeln geprüft, jeder Fall folgt seiner eigenen Dynamik. Wer eine höhere Quote verspricht, sollte hinterfragt werden — ebenso wie jeder, der eine niedrigere ohne konkrete Fallprüfung ausschließt.

Weitere Grundlagen und Praxishinweise zum Vorgehen bei mutmaßlicher Fake-Trading-Plattform habe ich in meinem Leitfaden zur Asset Recovery nach Krypto-Betrug zusammengestellt. Wenn Sie einen konkreten vertex-group-Fall haben und sich unsicher sind, welcher der drei Wege für Ihre Konstellation zielführend ist, schildern Sie uns Ihren Fall über das Kontaktformular auf kryptoschaden.de oder per E-Mail. Klarheit schaffen. Zahlungswege nachvollziehen. Rechtliche Schritte prüfen.

Fall über kryptoschaden.de übermitteln
kontakt@rexus-recht.de