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DynamicProfitsfx: FCA warnt vor Betrug – und das Finanzamt?

DynamicProfitsfx: FCA warnt vor Betrug – und das Finanzamt?

DynamicProfitsfx (dynamicprofitsfx.com) hinterlässt in der FCA-Warnung vom 25.09.2026 weder Anschrift noch Rufnummer und zeigt die E-Mail-Adresse bloß verdeckt. Die britische Aufsicht führt das Angebot als nicht zugelassen. Neben dem Schaden plagt viele Anleger eine zweite Sorge: „Und was will jetzt das Finanzamt von mir?“

Die Financial Conduct Authority hat DynamicProfitsfx am 25. September 2026 als nicht zugelassene Firma gelistet. Nach ihren Angaben fehlt der Firma die Zulassung, und sie biete möglicherweise ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an oder werbe dafür, vermutlich auch in Großbritannien. Die FCA empfiehlt Abstand und warnt vor Betrug. Zugang zum Financial Ombudsman Service gibt es für Kunden dieser Firma laut FCA nicht, ebenso wenig einen Anspruch gegen das britische Entschädigungssystem FSCS.

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Was genau sagt die FCA-Warnung über DynamicProfitsfx?

Im Kern steht dort: keine Zulassung, keine britische Absicherung, Finger weg. Mehr verrät die Warnung nicht. Weder eine Anschrift noch eine Rufnummer ist verzeichnet, die E-Mail-Adresse ist nur verschleiert abgebildet, und was die Seite anbot, bleibt offen. Die Endung „fx“ lässt an Devisenhandel denken; belegt ist das nicht. Für Deutschland gilt unabhängig davon: Devisen- oder Differenzgeschäfte für Privatkunden darf nur anbieten, wer dafür eine BaFin-Erlaubnis nach Kreditwesengesetz oder Wertpapierinstitutsgesetz vorweisen kann.

Mein Konto zeigte Gewinne – sind die jetzt steuerpflichtig?

Meist nicht, solange Sie nie über das Geld verfügen konnten. Einkommensteuer knüpft daran an, dass Ihnen etwas zugeflossen ist. Eine Zahl im Kundenbereich, die sich nicht auszahlen lässt, ist nach meiner Einschätzung in aller Regel kein Zufluss. Eine Grenze gibt es: Der Bundesfinanzhof hat Gutschriften aus Schneeballsystemen als zugeflossen behandelt, wenn der Betreiber auf Verlangen tatsächlich gezahlt hätte. Bei einem Angebot, das nie auszahlt, liegt das fern.

Kann ich den Verlust in der Steuererklärung geltend machen?

Vielleicht, aber seltener als erhofft. Ein Verlust aus Kapitalvermögen wird in der Regel nur mit Kapitalerträgen verrechnet, ein Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften, etwa mit Kryptowerten, nur mit Gewinnen derselben Art. Ob ein Betrugsverlust überhaupt in eine dieser Gruppen fällt, ist nicht abschließend geklärt und hängt davon ab, was mit Ihrem Geld tatsächlich geschah. Als außergewöhnliche Belastung erkennt das Finanzamt solche Vermögensverluste regelmäßig nicht an. Lassen Sie das von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.

Für jede Verrechnung verlangt das Finanzamt Belege. Dazu gehören Kontoauszüge, Kaufbelege der Kryptobörse und der Nachweis, dass das Geld endgültig fort ist. Eine Strafanzeige mit Aktenzeichen hilft, den Verlust glaubhaft zu machen. Notieren Sie das Aktenzeichen sorgfältig.

Ich habe anfangs eine kleine Auszahlung bekommen – was nun?

Dann gehört sie in Ihre Unterlagen, und zwar mit Datum und Betrag. Ob es sich um einen steuerpflichtigen Ertrag handelt oder um die Rückgabe Ihres eigenen Geldes, lässt sich erst aus dem Gesamtbild sagen. Verschweigen sollten Sie sie nicht. Kleine Auszahlungen am Anfang sind bei solchen Angeboten verbreitet, als allgemeines Muster; über DynamicProfitsfx sagt die FCA dazu nichts.

Die Plattform will vor der Auszahlung Steuern – zahle ich?

Nein. In Deutschland setzt das Finanzamt Steuern per Bescheid fest. Eine Plattform im Ausland zieht keine deutsche Einkommensteuer ein, und eine deutsche Bank behält Abgeltungsteuer von Erträgen ein, statt eine Überweisung vorab zu verlangen. Forderungen dieser Art sind ein bekanntes Muster bei unseriösen Angeboten. Was dahinter steckt, erläutert der Beitrag zu Steuern vor der Auszahlung.

Und wenn ich später Geld zurückbekomme?

Die Rückzahlung Ihres eigenen Kapitals ist kein Einkommen. Haben Sie den Verlust zuvor steuerlich geltend gemacht, kann die Erstattung diese Wirkung wieder aufheben. Zinsen, die Ihnen zusätzlich zugesprochen oder gezahlt werden, können steuerpflichtig sein. Bewahren Sie deshalb jede Unterlage auf, auch Jahre später. Wie ein Rückweg über die Bank aussehen kann, beschreibt der Ratgeber zur Bankhaftung bei Kryptobetrug.

Womit fange ich heute an?

Stoppen Sie jede Zahlung an DynamicProfitsfx, auch eine angebliche Steuer. Laden Sie alle Kontoauszüge, Belege von Kryptobörsen und Screenshots des Kundenbereichs herunter, solange dynamicprofitsfx.com noch erreichbar ist. Legen Sie eine Übersicht an: Datum, Betrag, Zahlungsweg, Empfänger. Diese Liste dient der Bank, der Polizei und später dem Finanzamt zugleich. Erstatten Sie Strafanzeige. Fragen Sie für die Steuererklärung früh fachkundig nach, bevor Sie den Verlust eintragen.

Sie haben an DynamicProfitsfx gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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